Bauleitplanerische Änderung des Markt Oberthulba, 1. Änderung des Bebauungsplanes Freizeitgelände Thulba, Zweckbestimmung "Freizeit und Erholung" mit Anpassung des Flächennutzungsplanes


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 02.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 02.05.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 07. April 2023 informierte der Landschaftsarchitekt und Stadtplaner Klaus Neisser den Markt Burkardroth über die geplante 1. Änderung des o. g. Bebauungsplanes mit Anpassung des Flächennutzungsplanes (7. Änderung) inkl. der Begründung in der Fassung vom 14. März 2023. Gemäß §4 Abs. 1 BauGB läuft vom 11.04.2023 bis einschließlich 12.05.2023 die frühzeitige Beteiligung. Dem Markt Burkardroth wird während dieser Frist Gelegenheit zur Stellungnahme eröffnet.

Beschluss

Nach Einsichtnahme in die Planunterlagen stellt der Marktgemeinderat fest, dass von dem Vorhaben keine Belange des Marktes Burkardroth berührt und dementsprechend auch keine Einwände erhoben werden. Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, gleiches ggf. auch in späteren Verfahrensschritten zu bekunden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.10.2023 10:16 Uhr