Haushaltsjahr 2021 - Feststellung der Jahresrechnung und Entlastung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 25.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 25.07.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021;
Feststellung der Jahresrechnung und Entlastung

Die Jahresrechnung 2021 wurde am 13.02.2023 vom Rechnungsprüfungsausschuss der örtlichen Prüfung unterzogen. Außer noch ausstehenden Hinweisen aus früheren Prüfungen wurden keine behandlungsnotwendigen Punkte festgestellt. 

Gemäß dem dieser Niederschrift dauerhaft beigefügten Rechenschaftsbericht vom 05. Januar 2022 schließt das Haushaltsjahr 2021 mit folgenden Zahlen ab:


Der Schuldenstand seit 01. September 2013         0,00 €


Beschluss 1

Der Marktgemeinderat stellt gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

Zur folgenden Beschlussfassung übernimmt zweite Bürgermeisterin Silvia Metz die Sitzungsleitung.
Der Marktgemeinderat beschließt, aufgrund der vorgelegten Jahresrechnung sowie der durchgeführten örtlichen Rechnungsprüfung die Entlastung zu erteilen. Gleichzeitig werden die im Haushaltsjahr 2021 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Beschlüssen erfolgt ist, dem Marktgemeinderat bekanntgegeben und gemäß Art. 66 GO nachträglich genehmigt.
Erster Bürgermeister Daniel Wehner nimmt gemäß Art. 49 GO wegen persönlicher Beteiligung an Beratung und Abstimmung nicht teil.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.10.2023 11:06 Uhr