Feuerwehrwesen;
Neuerlass der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 14.11.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der Vergangenheit führte die Anwendung der früher ermittelten Pauschalsätze vermehrt zu Problemen bei Abrechnungen mit Versicherungen. Aus diesem Grund ist für die Kommunen eine konkrete Kalkulation erforderlich. In diesem Zuge bietet es sich an, auf die neueste Mustersatzung zurückzugreifen. Das vom Bayerischen Gemeindetag favorisierte Muster der Feuerwehr-Kostensatzung entspricht im Wesentlichen dem amtlichen Muster des Innenministeriums (Anlage 6 der neuen VollzBekBayFwG). Der Arbeitskreis der vier Verbände hat allerdings einige Ergänzungen vorgenommen, um den Adressaten der Satzung, den Bürgern, den Satzungstext verständlich zu machen. So führt § 1 Abs. 1 Satz 1 des Musters der Verbände – wie in der Vergangenheit – beispielhaft die Pflichtleistungen der Feuerwehren auf, für die Kostenersatz verlangt werden kann.
Beschluss
Nach Beratung beschließt der Marktgemeinderat den Neuerlass der dieser Niederschrift dauerhaft beigefügten Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren in der Fassung vom 14. November 2023.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.11.2023 08:26 Uhr