Informationen zur Entwicklung der Abwassergebühr
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 19.12.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Abwassergebühren wurden zuletzt mit Wirkung vom 01.01.2022 angepasst. Hierbei wurde aufgrund des Ergebnisses der Gebührenkalkulation die Niederschlagswassergebühr bei 0,21 Euro/m² belassen, die Schmutzwassergebühr auf 2,72 Euro/m³ festgesetzt und eine Anhebung der Grundgebühren vorgenommen. In der Summe ergibt sich ohne Grundgebühr damit eine Gesamteinleitungsgebühr ohne Splitting von 3,89 Euro/m³.
Im Zuge der massiven Energiepreissteigerungen erfolgte nunmehr eine Nachkalkulation, wie bisher für einen vierjährigen Zeitraum. Nach dem aktuellen Ergebnis wäre eine Anhebung der Niederschlagswassergebühr auf 0,25 Euro/m² (+ 19 %) und der Einleitungsgebühr auf 2,88 Euro/m³ (+ 5,8 %) notwendig. Die Gesamtgebühr läge damit bei 4,18 Euro (+ 7,45 %).
Eine Anpassung könnte jedoch nur durch einen Abbruch des Kalkulationszeitraumes zur Umsetzung gelangen. Lediglich in eng umgrenzten Ausnahmefällen, wenn wesentliche und nicht vorhersehbare Änderungen in den Kalkulationsgrundlagen eintreten, kann eine derartige Unterbrechung gerechtfertigt sein (vgl. Nitsche/Baumann/ Mühlfeld, Satzungen zur Abwasserbeseitigung, 20.09/6b). Der BKPV sah die Wesentlichkeit bei einem Erhöhungsumfang von 4,9 % als nicht gegeben an.
Beschluss
Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Aufgrund der zur Disposition stehenden Steigerungsrate von unter 8 % liegt eine Unterschreitung des Wesentlichkeitsfaktors vor, so dass ein Abbruch des Kalkulationszeitraumes aktuell noch nicht zulässig ist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.03.2024 11:04 Uhr