Aufstellung des Bebauungsplans „Henneberg Grundschule“, Gemarkung Garitz in Bad Kissingen;
Frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 09.01.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 28. Dezember 2023 informierte die Stadt Bad Kissingen den Markt Burkardroth, dass die momentan auf drei Standorte in Reiterswiesen, Arnshausen und Garitz verteilte Henneberg-Grundschule im Bereich Riedgraben in Garitz zusammenzufassen und dort einen Neubau einer Grundschule zu errichten. Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 06.12.2023 beschlossen, den Bebauungsplan „Henneberg Grundschule“ aufzustellen. Das Bebauungsplangebiet befindet sich an der südlichen Ortsrandlage von Garitz, im Norden grenzen das Wohngebiet „Tiergarten“ und östlich die „Sportflächen Garitz“ an. Westlich und südlich erstrecken sich offene landwirtschaftliche Wiesen und Ackerflächen. Der Geltungsbereich hat eine Fläche von ca. 2,29 Hektar.
Gemäß §4 Abs. 1 BauGB läuft vom 02.01.2024 bis einschließlich 02.02.2024 die frühzeitige Behördenbeteiligung. Dem Markt Burkardroth wird während dieser Frist Gelegenheit zur Stellungnahme eröffnet.
Beschluss
Nach Einsichtnahme in die Planunterlagen stellt der Marktgemeinderat fest, dass von dem Vorhaben keine Belange des Marktes Burkardroth berührt und dementsprechend auch keine Einwände erhoben werden. Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, gleiches ggf. auch in späteren Verfahrensschritten zu bekunden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.03.2024 10:58 Uhr