Aufstellung des Bebauungsplanes "Neumühle III", Gemarkung Oberthulba; Frühzeitige Beteiligung der Behörde an der Bauleitplanung nach § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 30.01.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 30.01.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 12. Januar 2024 informierte das Planungsbüro für Bauwesen „Bautechnik – Kirchner“ über die Aufstellung des Bebauungsplans "Neumühle III", Gemarkung Oberthulba. Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird der Markt Burkardroth über das Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans „Neumühle III“, Gemarkung Oberthulba, unterrichtet. Während der genannten Frist vom 15.01.2024 bis einschließlich 16.02.2024 wird dem Markt Burkardroth Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Beschluss

Nach Einsichtnahme in die Planunterlagen stellt der Marktgemeinderat fest, dass von dem geplanten Bebauungsplan keine Belange des Marktes Burkardroth berührt und dementsprechend auch keine Einwände erhoben werden. Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, gleiches ggf. auch in späteren Verfahrensschritten zu bekunden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.03.2024 11:01 Uhr