Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023; Information gemäß Art. 102 Abs. 2 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 30.01.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 30.01.2024 ö informativ 7

Sachverhalt

Gemäß Art. 102 Abs. 2 GO ist die Jahresrechnung innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Gemeinderat vorzulegen.
Der Schuldenstand seit 01. September 2013         0,00 €

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.03.2024 11:01 Uhr