Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023; Information gemäß Art. 102 Abs. 2 GO
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Marktgemeinderates, 30.01.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
---|---|---|---|---|---|---|
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) | Sitzung des Marktgemeinderates | 30.01.2024 | ö | informativ | 7 |
Sachverhalt
Gemäß Art. 102 Abs. 2 GO ist die Jahresrechnung innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Gemeinderat vorzulegen.
Der Schuldenstand seit 01. September 2013 0,00 €
Beschluss
Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.03.2024 11:01 Uhr