9. Änderung des Flächennutzungsplanes "Gewerbepark Stralsbach"; A) Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 20.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 20.02.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat des Marktes Burkardroth hat in seiner Sitzung am 05.04.2022 und 13.06.2023 die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Gemeindeteil Stralsbach beschlossen. 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, fand in Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen in der Fassung vom 13.06.2023, in der Zeit vom 17.07.2023 bis 18.08.2023 statt. Auf die öffentliche Auslegung der Planunterlagen wurde durch Bekanntmachung im Amtsblatt des Marktes Burkardroth vom 07.07.2023 hingewiesen.
Während der Frist für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurden von Bürgern in 3 Eingaben Wünsche und Anregungen vorgetragen.
Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 06.07.2023 um Abgabe einer Stellungnahme zur Flächennutzungsplanänderung bis zum 18.08.2023 gebeten:
1.        Regierung von Unterfranken, Höhere Landesplanungsbehörde, Würzburg
2.        Regionaler Planungsverband Main-Rhön, Landratsamt Bad Kissingen
3.        Landratsamt Bad Kissingen, Baurecht, Bauleitplanung, Koordinierung-Energie
4.        Landratsamt Bad Kissingen, Bautechnik, kreiseigener Hochbau
5.        Landratsamt Bad Kissingen, Untere Immissionsschutzbehörde
6.        Landratsamt Bad Kissingen, Untere Naturschutzbehörde
7.        Landratsamt Bad Kissingen, Kreisstraßenverwaltungsbehörde -Verkehrsbehörde-
8.        Landratsamt Bad Kissingen, Untere Wasserrechtsbehörde
9.        Landratsamt Bad Kissingen, Gesundheitsamt
10.        Kreisbrandinspektor des Landkreises Bad Kissingen
11.        Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen
12.        Staatl. Bauamt Schweinfurt, Straßenbauamt
13.        Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bad Kissingen (ADBV)
14.        Deutsche Telekom Technik GmbH, Bamberg
15.        Bayernwerk AG, Schweinfurt
16.        PLEdoc GmbH, Essen
17.        Zweckverband zur Wasserversorgung der RMG, Poppenhausen
18.        Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, München
19.        Bayer. Staatsbad GmbH, Bad Kissingen
20.        Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Würzburg
21.        Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bad Neustadt a.d. Saale
22.        Bayer. Bauernverband, Würzburg
23.        Bund Naturschutz in Bayern e.V., Bad Brückenau
24.        Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V., Oerlenbach
25.        Regierung von Oberfranken, Bergamt Nordbayern, Bayreuth
26.        Regierung von Mittelfranken, Luftamt Nordbayern, Nürnberg 
27.        Handwerkskammer für Unterfranken, Bad Neustadt a. d. Saale
28.        Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt, Würzburg
29.        Markt Bad Bocklet
30.        Stadt Bad Kissingen
31.        Markt Geroda
32.        Markt Oberthulba
33.        Gemeinde Riedenberg
34.        Gemeinde Sandberg
35.        Markt Wildflecken

Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange bzw. Nachbargemeinden haben keine Stellungnahme abgegeben. Aus diesem Grund wird davon ausgegangen, dass diese Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange den Planungsabsichten des Marktes Burkardroth vorbehaltlos zustimmen:
13.        Amt für Digitalisierung Breitband und Vermessung, Bad Kissingen
19.        Bayer. Staatsbad GmbH, Bad Kissingen 
23.        Bund Naturschutz in Bayern e.V., Bad Brückenau
27.        Handwerkskammer für Unterfranken, Bad Neustadt a. d. Saale
30.        Stadt Bad Kissingen
34.        Gemeinde Sandberg

Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange bzw. Nachbargemeinden haben eine Stellungnahme abgegeben und darin ihr Einverständnis zu den Planungsabsichten des Marktes Burkardroth geäußert:
4.        Landratsamt Bad Kissingen, Bautechnik, kreiseigener Hochbau
9.        Landratsamt Bad Kissingen, Gesundheitsamt
14.        Deutsche Telekom Technik GmbH, Bamberg
16.        PLEdoc GmbH, Essen
17.        Zweckverband zur Wasserversorgung der RMG, Poppenhausen
20.        Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Würzburg
25.        Regierung von Oberfranken, Bergamt Nordbayern, Bayreuth
26.        Regierung von Mittelfranken, Luftamt Nordbayern, Nürnberg
28.        Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt, Würzburg
29.        Markt Bad Bocklet
32.        Markt Oberthulba
33.        Gemeinde Riedenberg
35.        Markt Wildflecken
A)        Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Beschluss 1

  1. Regierung von Unterfranken, Höhere Landesplanungsbehörde, Würzburg
    Schreiben vom 11.08.2023, Az. 24-8314.1302-14-2-11 (FP), Frau Weiß
sowie Vermerk zur Ortbegehung im Gemeindegebiet Burkardroth am 13.10.2023
Die Höhere Landesplanungsbehörde hat mit o.g. Schreiben zur Änderung des Flächennutzungsplanes Stellung genommen. Aufgrund der Stellungnahme fand am 13.10.2023 zwischen den Behördenvertretern der Regierung von Unterfranken, des Landratsamtes Bad Kissingen sowie des Marktes Burkardroth ein Ortstermin statt. Das Schreiben vom 11.08.2023 sowie der Vermerk vom 13.10.2023 wurde dem Ratsgremium mit den Sitzungsunterlagen in Vorlage gebracht.

Hierzu beschließt bzw. stellt der Marktgemeinderat folgendes fest:
Zu 1. Historische Entwicklung der Planfläche und den vormaligen Bewertungen
Die Ausführungen zur historischen Entwicklung der Planfläche und den vormaligen Bewertungen nimmt der Marktgemeinderat zur Kenntnis.
Zu 2. Vorliegende Planung
Zu 2.1 Gewerbliche Entwicklung und Standortwahl
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Mitteilung, dass der Markt Burkardroth als Grundzentrum mit seiner zentralörtlichen Funktion für eine weitere Gewerbeansiedlung prinzipiell geeignet ist und der vorgesehene Standort den regionalplanerischen Zielen entspricht.
Zu 2.2 Bedarf für weitere Gewerbeentwicklung
Der Marktgemeinderat stellt fest, dass entsprechend der vorliegenden Anfragen an den Markt Burkardroth ein konkreter Bedarf an Gewerbeflächen besteht.
Dieser Bedarf gründet sich auf Anfragen ortsansässiger Firmen als auch auf Anfragen nach Flächen für eine Neuansiedlung von Firmen bzw. Betrieben.
Die Begründung zur Änderung der FNP wird mit Angaben zum konkreten Bedarf an Gewerbeflächen ergänzt.
Zu 2.3 Anbindegebot
Der Markt Burkardroth stellt fest, dass es nach dem LEP zum Anbindegebot verschiedene Ausnahmetatbestände gibt.
Nach Auffassung des Marktes Burkardroth ist eine „Ausnahme zulässig, wenn auf Grund der Topographie oder schützenswerter Landschaftsteile oder tangierender Hauptverkehrsstraßen ein angebundener Standort im Gemeindegebiet nicht vorhanden ist“.
Dazu wurden in der Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes „Alternativstandorte“ beschrieben und bewertet.
Zu 3. Ergebnis
Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die Höhere Landesplanungsbehörde in ihrer Beurteilung festgestellt hat, dass die „vorliegende Planung nicht den Erfordernissen der Raumordnung, insbesondere den Grundsätzen unter 3.1.1.LEP und dem Ziel der Raumordnung 3.3 LEP sowie den Zielen unter B II 1.1 im Regionalplan Main-Rhön entspricht“.
Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die Höhere Landesplanungsbehörde die Einschätzung teilt, dass sich die Ausweisung von neuen Gewerbeflächen aufgrund der topographischen Situation „als kompliziert erweist“.
Der Marktgemeinderat nimmt mit Wohlwollen zur Kenntnis, dass grundsätzlich eine „moderate“ Gewerbeentwicklung ermöglicht werden kann.

Aufgrund der Stellungnahme der Höheren Landesplanungsbehörde fand am 13.10.2023 ein gemeinsamer Termin statt, bei dem die Notwendigkeit einer Ausweisung eines Gewerbegebietes erörtert wurde. Anschließend fand eine Ortsbegehung der verschiedenen Standort-„Alternativen“ statt.

Auf den Vermerk zur Ortbegehung in Burkardroth vom 13.10.2023wird im Folgenden Bezug genommen. 
Der Marktgemeinderat von Burkardroth beschließt:
Im Vermerk der Höheren Landesplanungsbehörde wird anerkannt, dass die von der Marktgemeinde „favorisierte Fläche südwestlich von Stralsbach die einzige ebene Fläche ist, die zugleich auch verkehrlich gut angebunden wäre und damit keinen zusätzlichen Schwerlastverkehr durch die gemeindlichen Ortsteile erzeugen würde“.
Zu Anbindegebot:
Der Marktgemeinderat schließt sich der Einschätzung der Höheren Landesplanungsbehörde, dass die erste Ausnahme zum Ziel 3.3 LEP aufgrund der topographischen Situation in Burkardroth angewendet werden kann, vollumfänglich an.
Damit kann in nicht angebundener Lage an der B 286 eine Gewerbefläche südwestlich von Stralsbach entstehen.
Zu Größe:
Der Marktgemeinderat beschließt die Fläche für das Gewerbegebiet (GE) zu reduzieren.
Für den „Gewerbepark Stralsbach“ erfolgt eine Ausweisung von der Bundesstraße       B 286 bis zur 20-kV-Hochspannungsleitung der Bayernwerk Netz GmbH. 
Damit wird die dem Markt Burkardroth von der Regierung von Unterfranken zugestandene maximale Flächengröße von 9 – 10 Hektar eingehalten. Konkret werden damit Gewerbeflächen von 9,4 ha ausgewiesen.
Die ursprünglich geplante Fläche zwischen der 20-kV-Freileitung und dem geplanten Sichtschutz- / evtl. Lärmschutzwall wird als Sondergebiet – Photovoltaik (SO Photovoltaik) ausgewiesen.
Der Sichtschutz- / evtl. Lärmschutzwall verbleibt -aufgrund seiner Lage an der Hangkante- in der Planung wie vorgesehen. Damit werden/sollen etwaige Beeinträchtigungen für die Bewohner in Stralsbach von vornherein ausgeschlossen werden.
Der Marktgemeinderat beschließt -wie von der Höheren Landesplanungsbehörde vorgeschlagen- „ökologische bzw. weitreichende grünordnerische Festsetzungen in die Planung aufzunehmen, um dem solitären Standort zwischen Landschaftsschutzgebiet, Biotop, Wald und Wiesenbrüterfläche gerecht zu werden.“

Zu Bedarfsnachweis:
Zu den Unterlagen zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes wird ein nachvollziehbarer und ausführlicher Bedarfsnachweis erarbeitet. Dieser wird mit den an den Markt Burkardroth gerichteten Anfragen untermauert.
Zu Alternativen-Prüfung:
Die Alternativen-Prüfung wird mit kleineren Flächen bis ca. 5 ha (z.B. nördlich des GT. Lauter zwischen Sportplatz und Ortseingang) ergänzt. 
Der Marktgemeinderat von Burkardroth bedankt sich bei der Regierung von Unterfranken -Höhere Landesplanungsbehörde- für die konstruktive Zusammenarbeit.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

  1. Regionaler Planungsverband Main-Rhön, Landratsamt Bad Kissingen
    Schreiben vom 14.08.2023, Az. RPV 616 
Der Regionale Planungsverband hat mit o.g. Schreiben zur Änderung des Flächennutzungsplanes Stellung genommen. Das Schreiben wurde dem Ratsgremium mit den Sitzungsunterlagen in Vorlage gebracht.

Hierzu beschließt bzw. stellt der Marktgemeinderat folgendes fest:
Das Schreiben des Regionalen Planungsverbandes ist im Wortlaut nahezu identisch mit der Stellungnahme der Regierung von Unterfranken -Höhere Landesplanungsbehörde-. Um Wiederholungen zu vermeiden wird auf die Behandlung der Stellungnahme der Regierung von Unterfranken verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 3

3.          Landratsamt Bad Kissingen, Baurecht, Bauleitplanung, Koordinierung Energie
       Schreiben / E-Mail vom 31.08.2023, Az. Tobias Seufert 
Das Bauamt -Bauleitplanung- hat mit o.g. Schreiben zur Änderung des Flächennutzungsplanes Stellung genommen. Das Schreiben wurde dem Ratsgremium mit den Sitzungsunterlagen in Vorlage gebracht.

Hierzu beschließt bzw. stellt der Marktgemeinderat folgendes fest:
Der Marktgemeinderat von Burkardroth nimmt die Ausführungen des Sachgebietes Bauleitplanung und der aufgezeigten potenziellen Lösungsmöglichkeit zur Kenntnis. Um Wiederholungen zu vermeiden wird auf die Behandlung der Stellungnahme der Regierung von Unterfranken verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 4

5.          Landratsamt Bad Kissingen, Untere Immissionsschutzbehörde
       Schreiben / E-Mail vom 07.08.2023, Az. Dieter Fuchs
Die Untere Immissionsschutzbehörde hat mit o.g. Schreiben / e-mail zur Änderung des Flächennutzungsplanes Stellung genommen. Das Schreiben wurde dem Ratsgremium mit den Sitzungsunterlagen in Vorlage gebracht.

Hierzu beschließt bzw. stellt der Marktgemeinderat folgendes fest:
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Mitteilung, dass gegen die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Marktgemeinde Burkardroth keine wesentlichen Bedenken bestehen.
Der weiteren Anregung, wonach spätestens mit der Aufstellung des Bebauungsplanes eine Lärmkontingentierung nach DIN 45691 zu erstellen ist, nimmt der Marktgemeinderat zur Kenntnis. Der geplante Sicht- / evtl. Lärmschutzwall wird dabei in die Betrachtung mit einbezogen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 5

6.        Landratsamt Bad Kissingen, Untere Naturschutzbehörde
       Schreiben vom 17.08.2023, Az. 6100-41/117/23/DaS 
Die Untere Naturschutzbehörde hat mit o.g. Schreiben zur Änderung des Flächennutzungsplanes Stellung genommen. Das Schreiben wurde dem Ratsgremium mit den Sitzungsunterlagen in Vorlage gebracht.

Hierzu beschließt bzw. stellt der Marktgemeinderat folgendes fest:
Für die Mitteilung der naturschutzfachlichen Aspekte (Kiebitz, Steinkauz, Wiesenbrüterkulisse-„Östlich Lauter“, Aufforstungsfläche) bedankt sich der Marktgemeinderat.
Zur konkreten Planung:
  • Die Flurnummer der Ausgleichsfläche auf der Seite 5 der Begründung wird überprüft.
  • Die Anzahl der Regenrückhaltebecken wird -auch im Hinblick auf die Reduzierung der Gewerbeflächen- korrigiert.
  • Was die „Wiesenbrüterkulisse“ betrifft, ist hier einerseits zwischen einer wirksamen Randeingrünung und andererseits dem „Erkennen von Fressfeinden“ abzuwägen.
Da potentielle „Fressfeinde“ auch von künftigen Dachfirsten „Ausschau“ halten können, ist diese Gefahrenquelle nach der Verwirklichung des Gewerbegebietes leider auch grundsätzlich nicht auszuschließen.
Der Marktgemeinderat ist der Auffassung, dass einer wirksamen Randeingrünung mit entsprechendem Windschutz und adäquater Einbettung des Gewerbegebietes in die Landschaft an diesem Ort der Vorzug zu geben ist.
  • Die Berechnung der Ausgleichsflächen ist im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen. Die genannte Aufforstungsfläche wird in die Betrachtung mit einbezogen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 6

7.         Landratsamt Bad Kissingen, Untere Kreisstraßenverwaltungs-/Verkehrsbehörde
       Schreiben / E-Mail vom 24.08.2023, Az. Ralph Heinrich 
Die Untere Verkehrsbehörde hat mit o.g. Schreiben / e-mail zur Änderung des Flächennutzungsplanes Stellung genommen. Das Schreiben wurde dem Ratsgremium mit den Sitzungsunterlagen in Vorlage gebracht.
Zur konkreten Anbindung des Gewerbegebietes fand am 13.11.2023 zwischen den Vertretern des Staatlichen Bauamtes Schweinfurt -Straßenbauamt- und des Marktes Burkardroth in der Gemeindeverwaltung eine Besprechung statt. Darüber hinaus hat zu den Anregungen der zuständigen Behörden (Staatliches Bauamt Schweinfurt -Straßenbauamt-, Verkehrsbehörde des Landkreises Bad Kissingen) eine Ortseinsicht stattgefunden um die möglichen Zufahrten ins Gewerbegebiet zu beurteilen.

Die Beschlussfassung hierzu erfolgt zusammen mit der Behandlung der Eingabe 12. Staatliches Bauamt Schweinfurt -Straßenbauamt-.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Beschluss 7

8.         Landratsamt Bad Kissingen, Untere Wasserrechtsbehörde / Bodenschutzrecht
       Schreiben vom 29.08.2023, Az. 6100-41-117/0221/Ke sowie
       E-Mail vom 04.08.2023, Az. Werner Nöth  
Die Untere Wasserrechtsbehörde mit o.g. Schreiben / e-mail zur Änderung des Flächennutzungsplanes Stellung genommen. Das Schreiben wurde dem Ratsgremium mit den Sitzungsunterlagen in Vorlage gebracht.

Hierzu beschließt bzw. stellt der Marktgemeinderat folgendes fest:
Zu Wasserwirtschaftlicher Tatbestand:
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Mitteilung, dass das Gewerbegebiet im dritten Schutzbezirk des quantitativen Heilquellenschutzbezirkes der Staatlichen Heilquellen Bad Kissingen und Bad Bocklet befindet.
Zu Ergebnis:
Aufgrund der Höhenlage des Geltungsbereiches (364 m ü. NN – 375 m ü. NN) ist keine Ausnahmegenehmigung hinsichtlich Heilquellenschutz erforderlich.
Der Markgemeinderat nimmt zunächst zur Kenntnis, dass dem Vorhaben zugestimmt werden kann, wenn Belange zu
  • Niederschlagswasser
  • notwendigen Dachbegrünungen
  • Empfehlungen
  • Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
berücksichtigt werden.
Der Marktgemeinderat stellt fest, dass die genannten Belange mit den übersandten Formulierungen nicht Gegenstand einer vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) sind, sondern in der darauffolgenden konkreten Bauleitplanung (Bebauungsplan) gewürdigt werden.
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Mitteilung, dass im Planbereich keine Altlastenverdachtsflächen bekannt sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 8

10.         Kreisbrandinspektor des Landkreises Bad Kissingen, Harald Albert
       Schreiben vom 12.08.2023, Az. KBI_HA 
Der Kreisbrandinspektor hat mit o.g. Schreiben zur Änderung des Flächennutzungsplanes Stellung genommen. Das Schreiben wurde dem Ratsgremium mit den Sitzungsunterlagen in Vorlage gebracht.

Hierzu beschließt bzw. stellt der Marktgemeinderat folgendes fest:
Der Marktgemeinderat von Burkardroth bedankt sich für die Mitteilung, dass gegen die vorliegende Änderung des Flächennutzungsplanes keine Bedenken bestehen, wenn die Belange zu:
  • der Struktur und Ausrüstung der Feuerwehr
  • der Entstehung eines Brandes und Ausbreitung von Feuer und Rauch
  • den „Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr“
  • die zu bereitstellende Löschwassermenge und
  • die Löschwasserversorgung
beachtet werden. 
Der Marktgemeinderat stellt fest, dass die genannten Belange mit den übersandten Formulierungen nicht Gegenstand einer vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) sind, sondern in der darauffolgenden konkreten Bauleitplanung (Bebauungsplan) gewürdigt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 9

11.         Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen
       Schreiben / E-Mail vom 18.07.2023, Az. Uwe Seidl 
Das Wasserwirtschaftsamt hat mit o.g. Schreiben / e-mail zur Änderung des Flächennutzungsplanes Stellung genommen. Das Schreiben wurde dem Ratsgremium mit den Sitzungsunterlagen in Vorlage gebracht.

Hierzu beschließt bzw. stellt der Marktgemeinderat folgendes fest:
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Mitteilung, dass für die Beseitigung und Behandlung des auf den versiegelten Flächen (Bebauung, Verkehrswege) anfallenden Niederschlagswassers eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich ist.
Das erstellte Konzept zum Sturzflutrisikomanagement ist zu beachten. Die darin vorgenommenen Bewertungen mit den vorgeschlagenen Maßnahmen werden -soweit möglich- umgesetzt, um die Gefahren von kurzzeitigem, in überproportional anfallender Menge, und heftig/zügig abfließendem Niederschlagswasser zu minimieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 10

12.         Staatliches Bauamt Schweinfurt -Straßenbauamt-
       Schreiben vom 04.08.2023, Az. S 22 - 4621 
Das Staatliche Bauamt Schweinfurt -Straßenbauamt- hat mit o.g. Schreiben zur Änderung des Flächennutzungsplanes Stellung genommen. Das Schreiben wurde dem Ratsgremium mit den Sitzungsunterlagen in Vorlage gebracht.
Zur konkreten Anbindung des Gewerbegebietes fand zudem am 13.11.2023 zwischen den Vertretern des Staatlichen Bauamtes Schweinfurt -Straßenbauamt- und des Marktes Burkardroth in der Gemeindeverwaltung eine Besprechung statt. Darüber hinaus fand zu den Anregungen mit den zuständigen Behördenvertretern (Staatliches Bauamt, Verkehrsbehörde) eine Ortseinsicht statt, um die möglichen Zufahrten ins Gewerbegebiet zu beurteilen.
Als Ergebnis dieser Ortseinsicht kann festgehalten werden:
  • Die verkehrstechnische Erschließung kann/soll über die Bundesstraße B 286 erfolgen. 
  • Eine Anbindung an eine tangierende Hauptverkehrsstraße nach den Vorgaben des Landesentwicklungsprogramm (LEP) ist gegeben.

Zur konkreten Ausgestaltung des Einmündungsknotens stellten die Vertreter des Staatlichen Bauamtes -Straßenbauamt- fest, dass hierfür grundsätzlich zwei Möglichkeiten zur Auswahl stehen:
Möglichkeit A)        Anbindung des Gewerbegebietes über einen vollkanalisierten Verkehrsknotenpunkt mit Linksabbiegespuren und einer ggf. induktionsgesteuerten Lichtsignalanlage (LSA).
Möglichkeit B)        Anbindung des Gewerbegebietes über einen Kreisverkehrsplatz (KVP).
In der Begründung zur Flächennutzplanänderung wird ausgeführt, dass die beiden o.g. Varianten als potenziell mögliche Zufahrten zum Gewerbegebiet bestehen.
Von der zunächst angedachten Möglichkeit einer Erschließung des Gewerbegebietes über die Kreisstraße KG 15 wurde Abstand genommen; nachdem
  • die Anbindung an die nördlich verlaufende Kreisstraße KG 15 (im Bereich der Einmündung des vorhanden Wirtschaftsweges) in Folge der zusätzlichen Baukosten für eine ca. 300 m lange Zubringerstraße abwegig ist,
  • diese „Anbindung“ eine unklare Verkehrsführung als Konsequenz haben würde (insbesondere für die aus Richtung Poppenroth kommenden Verkehrslenker).
  • dieser „Variante“ zudem zwei stattliche Großbäume (Naturdenkmal) zum Opfer fallen würden.


Hierzu beschließt bzw. stellt der Marktgemeinderat folgendes fest:
Der Marktgemeinderat hält die im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes im Jahr 2016 getroffene Entscheidung, dass die Anbindung mit einer den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) zu errichtenden Linksabbiegespur erfolgen soll, zunächst aufrecht.
Der Marktgemeinderat stellt aber fest, dass er im Rahmen der Fortführung des Bebauungsplanverfahrens beabsichtigt im Einvernehmen mit den zuständigen Stellen, dem Staatlichen Bauamt Schweinfurt -Straßenbauamt- und gegebenenfalls der Regierung von Unterfranken, Würzburg, (als Fördergeber), eine abschließende Entscheidung zur angemessenen Anbindung des Gewerbegebietes zu treffen.
Gleiches gilt auch für die Eingabe 7. Landratsamt Bad Kissingen, Untere Kreisstraßenverwaltungs-/Verkehrsbehörde

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 11

15.        Bayernwerk Netz GmbH, Fuchsstadt
       Schreiben / E-Mail vom 21.08.2023, Andreas Bauer
Die Bayernwerk AG hat mit o.g. Schreiben zur Änderung des Flächennutzungsplanes Stellung genommen. Das Schreiben wurde dem Ratsgremium mit den Sitzungsunterlagen in Vorlage gebracht.

Hierzu beschließt bzw. stellt der Marktgemeinderat folgendes fest:
Die 20-kV-Freileitung mit beiderseits 10 m Schutzstreifen wird in die Änderung des Flächennutzungsplanes aufgenommen.
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Mitteilung, dass gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes keine Einwände bestehen, soweit dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb der 20-kV-Freileitung nicht beeinträchtigt ist. Die übrigen Anregungen nimmt der Marktgemeinderat zur Kenntnis. Diese werden im Rahmen der konkreten Bauleitplanung gewürdigt.
Die Bayernwerk Netz GmbH wird auch weiterhin an Aufstellungen und Änderungen von Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen beteiligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 12

18.        Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, München
       Schreiben vom 16.08.2023, Az. P-2023-3464-1_S2
Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege hat mit o.g. Schreiben zur Änderung des Flächennutzungsplanes Stellung genommen. Das Schreiben wurde dem Ratsgremium mit den Sitzungsunterlagen in Vorlage gebracht.

Hierzu beschließt bzw. stellt der Marktgemeinderat folgendes fest:
Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen zu im Plangebiet möglichen „Spuren eines mittelalterlichen Turmhügels oder Wartturms“ einschließlich dem beigelegten Luftbild zur Kenntnis.
Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege wird dazu -nach eigener Ankündigung- im Rahmen der konkreten Bauleitplanung (Bebauungsplan) eingehen. Für den Hinweis auf den Art. 8 Abs. 1-2 BayDSchG bedankt sich der Marktgemeinderat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 13

21.        Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bad Neustadt
       Schreiben vom 07.08.2023, Az. L-2.2-4611-45-1-1-26
Das Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten hat mit o.g. Schreiben zur Änderung des Flächennutzungsplanes Stellung genommen. Das Schreiben wurde dem Ratsgremium mit den Sitzungsunterlagen in Vorlage gebracht.

Hierzu beschließt bzw. stellt der Marktgemeinderat folgendes fest:
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Mitteilung, dass gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes keine Einwände bestehen.
Die Ausführungen zu notwendigen Ausgleichsflächen und dem damit einhergehenden Verlust von Flächen für die Nahrungsmittelproduktion nimmt der Marktgemeinderat zur Kenntnis. Soweit es dem Markt Burkardroth möglich ist, wird/wurde der erforderliche Ausgleich möglichst am Ort des Eingriffes festgesetzt. Lediglich der nicht vor Ort auszugleichende Teil wurde im Außenbereich festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 14

22.        Bayerische Bauernverband, Würzburg
       Schreiben vom 16.08.2023, Az. 602 014 Kö-bo
Der Bayerische Bauernverband hat mit o.g. Schreiben zur Änderung des Flächennutzungsplanes Stellung genommen. Das Schreiben wurde dem Ratsgremium mit den Sitzungsunterlagen in Vorlage gebracht.

Hierzu beschließt bzw. stellt der Marktgemeinderat folgendes fest:
Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen des Bayerischen Bauernverbandes zur Kenntnis.
Was die Größe des Baugebietes betrifft wird auf die Behandlung der Stellungnahme der Regierung von Unterfranken -Höhere Landesplanungsbehörde- verwiesen. Danach wurde die Größe der Gewerbeflächen auf max. 9 – 10 ha reduziert.
Die Ausgleichsflächen werden in der Folge neu berechnet und entsprechend angepasst. Zur Ausgleichsfläche auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1895 stellt der Marktgemeinderat fest, dass sich -entgegen der anders lautenden Behauptung- die Fläche im Eigentum des Marktes Burkardroth befindet.
Soweit es dem Markt Burkardroth möglich ist, wird/wurde der erforderliche Ausgleich möglichst am Ort des Eingriffes festgesetzt. Lediglich der nicht vor Ort auszugleichende Teil wurde im Außenbereich festgesetzt. Die Anregungen zur Verbesserung der Biodiversität nimmt der Marktgemeinderat zur Kenntnis bzw. hat sie sich bereits zu Eigen gemacht.
Der Markt Burkardroth ist der Auffassung, dass die Landwirtschaft einschließlich der landwirtschaftlichen Betriebe den ihr zustehenden nötigen Raum erhalten und dort mit den ihr anvertrauten Flächen achtsam, d.h. verantwortungsvoll umgehen. In den letzten Jahrzehnten ist allerdings durch die intensive Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen einschließlich der Flur-„Bereinigungen“ die heute vermisste Biodiversität erst verlorengegangen. Diese gilt es grundsätzlich und auch auf landwirtschaftlichen Flächen (z.B. durch Blühstreifen, Lerchenfenster, Obstbaumreihen und/oder weiterer Möglichkeiten) zurückzugewinnen. Gerade zwischen Wirtschaftswegen und Ackerflächen können „Flächen für Biodiversität“, wie die in der vorliegenden Planung festgesetzten externen Ausgleichsflächen, problemlos verwirklicht werden.
Der Marktgemeinderat von Burkardroth ist der Auffassung, dass durch die vorliegende Planung keine Nachteile für die Landwirtschaft eintreten werden. Vielmehr entstehen gerade durch die zu verwirklichenden Ausgleichsflächen, mit der angestrebten Artenvielfalt, Lebensräume in direkter Nachbarschaft zu den vorhandenen Ackerflächen.  Diese sind für Flora und Fauna grundsätzlich eine Bereicherung. 
Die angesprochenen Festsetzungen für Gründächer und/mit gleichzeitig Photovoltaikanlagen sind nicht Gegenstand eines Flächennutzungsplanes und bleiben der konkreten Bauleitplanung (Bebauungsplan) vorbehalten. Der Marktgemeinderat stellt grundsätzlich fest, dass notwendige Maßnahmen zur Bewahrung von Natur, Landschaft und Klima in die DNA eines jeden Verantwortungsträgers Eingang finden müssen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 15

24.        Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V. Oerlenbach
       Schreiben vom 21.08.2023, Az. Dieter Fünfstück
Der Landesbund für Vogelschutz hat mit o.g. Schreiben zur Änderung des Flächennutzungsplanes Stellung genommen. Das Schreiben wurde dem Ratsgremium mit den Sitzungsunterlagen in Vorlage gebracht.

Hierzu beschließt bzw. stellt der Marktgemeinderat folgendes fest:
Die Aussagen zu den momentanen Flächennutzungen werden korrigiert.
Die Aussagen zu Punkt 7.2 der Begründung „Überörtlichen Verkehrsverbindungen“ werden mit einer Aussage zur Verkehrsverbindung aus/nach Norden, der Anschlussstelle der Bundesautobahn BAB A7 Bad Brückenau – Wildflecken ergänzt.
Die Grenze des LSG des Naturpark Bayerische Rhön wird in die Änderung des Flächennutzungsplanes nachrichtlich übernommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 16

31.        Markt Geroda
       Schreiben vom 16.08.2023, Az. P-2023-3464-1_S2
Der Markt Geroda hat mit o.g. Schreiben zur Änderung des Flächennutzungsplanes Stellung genommen. Das Schreiben wurde dem Ratsgremium mit den Sitzungsunterlagen in Vorlage gebracht.

Hierzu beschließt bzw. stellt der Marktgemeinderat folgendes fest:
Die Aussagen zu Punkt 7.2 der Begründung „Überörtlichen Verkehrsverbindungen“ werden mit einer Aussage zur Verkehrsverbindung aus/nach Norden, der Anschlussstelle der Bundesautobahn BAB A7 Bad Brückenau – Wildflecken ergänzt. In der Begründung wird auf den eventuellen zusätzlichen Durchgangsverkehr, der sich aus dem Verkehrsaufkommen -ausgehend vom geplanten „Gewerbepark Stralsbach“ ergeben könnte, eingegangen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.06.2024 10:04 Uhr