Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 20.02.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Marktgemeinderat des Marktes Burkardroth hat in seiner Sitzung am 05.04.2022 und 13.06.2023 die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Gemeindeteil Stralsbach beschlossen.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, fand in Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen in der Fassung vom 13.06.2023, in der Zeit vom 17.07.2023 bis 18.08.2023 statt. Auf die öffentliche Auslegung der Planunterlagen wurde durch Bekanntmachung im Amtsblatt des Marktes Burkardroth vom 07.07.2023 hingewiesen.
Während der Frist für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurden von Bürgern in 3 Eingaben Wünsche und Anregungen vorgetragen.
B) Behandlung der Wünsche und Anregungen der Bürger
Beschluss 1
1. Gerhard Kauf, In der Strütt 4, 97705 Stralsbach sowie
Waldemar Straub, Malzgraben 9, 97705 Stralsbach - Schreiben vom 17.08.2023
Herr Gerhard Kauf und Herr Waldemar Straub haben mit o.g. Schreiben zur Änderung des Flächennutzungsplanes Wünsche und Anregungen vorgetragen. Das Schreiben wurde dem Ratsgremium mit den Sitzungsunterlagen in Vorlage gebracht.
Hierzu beschließt bzw. stellt der Marktgemeinderat folgendes fest:
Zu 1. Lärmschutz
Der Hinweis wird zunächst zur Kenntnis genommen. Sollte sich im Rahmen der konkreten Bauleitplanung (Bebauungsplan) herausstellen, dass für einen qualitativ hochwertigeren Lärmschutz der potenzielle Lärmschutzwall geschlossen werden sollte, wird das zum gegebenen Zeitpunkt beschlussmäßig im Marktgemeinderat behandelt.
Was die Bezeichnung des Sichtschutzwalles betrifft stellt der Marktgemeinderat fest, dass eine Festlegung eines/des Lärmschutzwalles eine notwendige Schallschutzmaßnahme darstellen muss, die durch ein entsprechendes Gutachten zu belegen ist.
Ein entsprechendes Gutachten wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erstellt werden.
Zu den „Lüftungsanlagen“
Der Flächennutzungsplan regelt, dem Namen nach, die künftige bzw. die vorhandene Nutzung der Flächen. Textliche Festsetzungen, wie beispielsweise zu Lüftungsanlagen, bleiben der konkreten Bauleitplanung (Bebauungsplan), vorbehalten.
Zu 2. Feldweganbindung an die neue Gewerbegebietsstraße
Aufgrund der Stellungnahme der Regierung von Unterfranken -Höheren Landesplanungsbehörde-, Würzburg, wurde das Gewerbegebiet auf eine Größe von ca. 9,4 ha reduziert. Konkret auf die Fläche zwischen Bundesstraße B 286 und der 20-kV-Freileitung der Bayernwerk Netz GmbH.
Die verbliebene Fläche wurde als Sondergebiet Photovoltaik (SO Photovoltaik) festgesetzt. In Bezug auf die Gleichzeitigkeit der angesprochenen Nutzungen ergibt sich somit kein Konfliktpotential mehr.
Zu 3. Wasserrückhaltung, Wasserklärung und Wasserableitung
Der Marktgemeinderat geht davon aus, dass die Anregungen sich auf die Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers beziehen. Hierzu wird festgestellt, dass -wie vorgetragen- heute/jetzt die „Richtlinien für die Entwässerung von Straßen (REwS 21) gelten. Diese regeln (früher über Gewässerpunkte) über den anfallenden Schmutzeintrag/ der Schmutzfracht die Maßnahmen zur Behandlung des anfallenden Oberflächenwassers.
Der Marktgemeinderat stellt fest, dass bei der Erschließungsplanung zum Gewerbegebiet zu gegebener Zeit alle einschlägigen bzw. gültigen Regelwerke bzw. Gesetzesgrundlagen zu beachten sind.
Der Marktgemeinderat stellt fest, dass das östlichste Regenrückhaltebecken Nr. 3 (in Richtung Stralsbach) nicht mehr Gegenstand der überarbeiteten/reduzierten Planung bzw. entfallen ist.
Das Oberflächenwasser aus dem Gewerbegebiet wird also zum einen Teil in Richtung des GT. Lauter der „Lauter“ als Vorfluter und zum anderen Teil in Richtung Sportplatz Stralsbach nördlich des GT. Stralsbach in Richtung der „Aschach“ als Vorfluter abgeleitet.
Die Dimensionierung der Regenrückhaltebecken wird im Einvernehmen mit dem Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen und dem Markt Burkardroth festgelegt. Angesichts der aufgetretenen 100-jährigen Regenereignisse in der jüngeren Vergangenheit, kann aber davon ausgegangen werden, dass bei hohem Gefährdungspotenzial die Berechnungsparameter mit einem größeren Sicherheitsfaktor gewählt werden.
Für den Hinweis auf eine/die „Sturzflutgefahr“ bedankt sich der Marktgemeinderat.
Das erstellte Konzept zum Sturzflutrisikomanagement ist zu beachten. Die darin vorgenommenen Bewertungen mit den vorgeschlagenen Maßnahmen werden -soweit möglich- umgesetzt, um die Gefahren von kurzzeitigem, in überproportional anfallender Menge, und heftig/zügig abfließendem Niederschlagswasser zu minimieren.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Beschluss 2
2. Harald und Margit Kässner, Am Bauholz 6, 97705 Stralsbach
Schreiben vom 18.08.2023
Herr Harald Kässner und Frau Margit Kässner haben mit o.g. Schreiben zur Änderung des Flächennutzungsplanes Wünsche und Anregungen vorgetragen. Das Schreiben wurde dem Ratsgremium mit den Sitzungsunterlagen in Vorlage gebracht.
Hierzu beschließt bzw. stellt der Marktgemeinderat folgendes fest:
Um Wiederholungen zu vermeiden wird auf die Beschlussfassung der Eingabe von Herrn Kauf und Herrn Straub verwiesen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Beschluss 3
3. Familie Steffen Grom und Familie Erwin Grom, In der Strütt 7, 97705 Stralsbach
Schreiben vom 18.08.2023
Die Familien Grom haben mit o.g. Schreiben zur Änderung des Flächennutzungsplanes Wünsche und Anregungen vorgetragen. Das Schreiben wurde dem Ratsgremium mit den Sitzungsunterlagen in Vorlage gebracht.
Hierzu beschließt bzw. stellt der Marktgemeinderat folgendes fest:
Um Wiederholungen zu vermeiden wird im Hinblick auf Ihre Eingabe Ziffer 1 bis 4 auf die Beschlussfassung der Eingabe von Herrn Kauf und Herrn Straub verwiesen.
Zur Anmerkung hinsichtlich der Dimensionierung des Schmutzwasserkanals möchte der Marktgemeinderat auf folgende Gegebenheiten hinweisen:
Bei einer Kanalisation sind grundsätzlich zwei Systeme der Ableitung von Abwasser, das Mischsystem und das Trennsystem, möglich. Beim Mischsystem wird das anfallende Schmutzwasser und das anfallende Oberflächenwasser (Regenwasser) zusammen in einer Kanalleitung der Kläranlage zugeleitet. Bei diesem System ist zu beachten, dass für die Dimensionierung der Kanalleitungen von der Gesamtabwassermenge in der Hauptsache ca. 96 % Regenwasseranteil und nur ca. 4 % Schmutzwasseranteil (der sog. Trockenwetterabfluss) anfallen.
Bei einem Trennsystem wird nur das anfallende Schmutzwasser in einer Kanalleitung der Kläranlage zugeleitet. Das anfallende Oberflächenwasser (Regenwasser) wird separat, entweder auch über Rohrleitungen oder oberflächig über Gräben (gegebenenfalls nach einer notwendigen Reinigung in einem Regenrückhalte- /Absetzbecken) in einen vorhandenen Vorfluter (Bach/Fluss) eingeleitet.
Die Ableitung der Wässer aus dem „Gewerbepark Stralsbach“ ist im Trennsystem geplant. Das Oberflächenwasser wird losgelöst und unabhängig von der Ortschaft Stralsbach in unterschiedliche Vorfluter (der „Lauter“ und der „Aschach“) abgeleitet. Lediglich das anfallende Schmutzwasser (Trockenwetterabfluss) wird der Kanalisation des Gemeindeteiles Stralsbach zugeführt.
Zu den Kanalleitungen im Gemeindeteil Stralsbach ist festzustellen, dass diese das anfallende Schmutzwasser aus dem „Gewerbepark Stralsbach“ problemlos aufnehmen können.
Sofern es in der Vergangenheit zu Geruchsbelästigungen gekommen ist, ist die Ursache dafür vermutlich das vorhandene Gefälle in den Abwasserleitungen selbst. Die Schmutzfracht verbleibt dann in den Rohrleitungen. Der Geruch tritt über die Kanaldeckel ins Freie. Meist treten solche Ereignisse in Zeiten mit wenig, oder ohne jede Regenereignisse auf.
Zu den angesprochenen Starkregenereignissen:
Für Starkregenereignisse (z.B. 100-jähriger Regen) und sogenannten „urbanen Sturzfluten“ sind die Kanalleitungen nicht dimensioniert und in der Folge auch nicht in der Lage das Oberflächenwasser abzuleiten. Gebäudeöffnungen an gefährdeten Stellen sind deshalb -wo notwendig- zu verschließen.
Abschließend wird festgestellt, dass der Markt Burkardroth immer bereit war und ist, an Stellen, an denen Defizite im Kanalsystem identifiziert wurden/werden, dass diese durch entsprechende bauliche Maßnahmen behoben wurden/werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderat Eugen Edelmann war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal zugegen.
Beschluss 4
4. Landwirtschaftlicher Betrieb S. und L. Metz GbR, 97505 Waldfenster
Schreiben vom x/x, eingegangen am 18.07.2023
Der Landwirtschaftliche Betrieb Metz aus Waldfenster hat mit o.g. Schreiben zur Änderung des Flächennutzungsplanes Wünsche und Anregungen vorgetragen.
Hierzu beschließt bzw. stellt der Marktgemeinderat folgendes fest:
Um Wiederholungen zu vermeiden wird im Hinblick auf Ihre Eingabe auf die Beschlussfassung der Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbandes Würzburg verwiesen.
Zu 1. und 2. des Schreibens:
Der Marktgemeinderat von Burkardroth nimmt mit Wohlwollen zur Kenntnis, dass die genannten Ackerflächen nach biologischen Grundsätzen bewirtschaftet werden.
Die Verwendung der Ausgleichsfläche auf der Fl.-Nr. 1895 hat zwar einerseits einen Verlust explizit dieser Fläche als Ackerland als Folge. Andererseits sorgt die „Nichtbewirtschaftung“ dieser Fläche gerade in der „ausgeräumten“ Feldflur für die Biodiversität, die auf den Ackerflächen allein aufgrund der Tatsache, dass diese Fläche landwirtschaftlich genutzt wird, für eine andere Nutzung schlicht nicht zur Verfügung steht.
Mit einer Ausgleichsfläche an dieser Stelle wird für eine Vielzahl von Kleinstlebewesen WIEDER ein Lebensraum geschaffen, der durch die Flurbereinigung (und vieles Mehr) in den letzten Jahrzehnten verloren gegangen ist. Beispielsweise ist auf dem Luftbild dieser Fläche aus dem Jahr 2015 etwa in der Mitte des Grundstückes ein stattlicher Großbaum mit einer Baumkrone von ca. 15 m zu sehen. Dieser Baum ist wohl für die „zwingend notwendige Produktionsfläche“ geopfert worden.
Der Marktgemeinderat stellt deshalb fest, dass das zitierte „harmonische Ökosystem“ noch nicht ganzheitlich Eingang in die Überlegungen der Einwender gefunden hat. Nur so ist es zu erklären, dass der v.g. mind. 100-jährige Baum für eine „Produktionsfläche“ gefällt worden ist. Dass ein solcher Baum an einer derart exponierten Stelle überhaupt und ohne Not „beseitigt“ worden ist, beschreibt allerdings und leider die vorhandene Einstellung und letztendlich einen defizitären Umgang mit der Natur.
Der Marktgemeinderat würde sich deshalb darüber freuen, wenn die „Einwender“ für die Versorgung der örtlichen Bevölkerung gegebenenfalls zusammen mit anderen Lebensmittelproduzenten lokale Produkte anbieten würden oder könnten (hierzu würden selbstverständlich auch alte Obstsorten beitragen, die gerade auf der kritisierten Ausgleichsfläche geerntet werden könnten).
Der Marktgemeinderat, stellt grundsätzlich fest, dass eine Ausgleichsfläche kein Verlust, sondern eine Bereicherung für Natur-, Landschaft UND Mensch ist.
Zum konkreten Schreiben mit den Lösungsansätzen:
1. Biodiversitätsverbesserungen vor Ort und
2. Biodiversitätsverbesserungen auf minderwertigen Flächen
Zu 1.
Der genannte Sicht- und gegebenenfalls Lärmschutzwall wird im Zuge der Erschließung des Baugebietes errichtet und landschaftsgerecht gestaltet bzw. bepflanzt. Damit wird auch die Biodiversität verbessert.
Im Baugebiet sind nahezu alle öffentlichen Pflanzflächen als Ausgleichsfläche festgesetzt. Ob die Untere Naturschutzbehörde im LRA dieses Vorgehen in dieser Form anerkennen wird, bleibt dem eigentlichen und konkreten Bebauungsplanverfahren noch vorbehalten.
Zu 2.
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorgehen zu, dass bei der Suche von Ausgleichsflächen auch „minderwertige Flächen“ in die Betrachtung mit einbezogen werden. Diese vermeintlich minderwertigen Flächen, wie z. B. aufgelassene Erdaushubdeponien, bilden aber gerade durch den „Nicht-Bewuchs“ wiederum Lebensraum für eine völlig andere Tierwelt.
Inwieweit an solchen (den genannten) Stellen tatsächlich Ausgleichsflächen generiert werden können, muss mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Bad Kissingen abgestimmt werden.
Der Marktgemeinderat stellt fest, dass die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Bad Kissingen für alle diesbezüglichen Aufgabenstellungen mit ihrer Expertise zur Verfügung steht, um mit den Beteiligten (Fachbehörden, Markt Burkardroth und Bürger) einvernehmliche Lösungen zu finden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.06.2024 10:04 Uhr