Bebauungsplanänderung „Mehrzweckspielfläche Lauter“ mit 10. Änderung des Flächennutzungsplans; A) Behandlung der Eingaben der Träger öffentlicher Belange


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 20.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 20.02.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Bebauungsplanänderung „Mehrzweckspielfläche Lauter“ mit der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 04.12.2023 bis 05.01.2024 durchgeführt.
Nachfolgende Behörden wurden hierbei beteiligt:
1.        Regierung von Unterfranken, Würzburg
2.        Regionaler Planungsverband, Bad Kissingen
3.        Landratsamt Bad Kissingen - FB Bauleitplanung
3a        Landratsamt Bad Kissingen - Untere Bauaufsichtsbehörde
3b        Landratsamt Bad Kissingen – Bautechnik
3c        Landratsamt Bad Kissingen - Untere Immissionsschutzbehörde
3d        Landratsamt Bad Kissingen - Untere Naturschutzbehörde
3e        Landratsamt Bad Kissingen – Kreisstraßenverwaltungsbehörde
3f        Landratsamt Bad Kissingen - Untere Wasserrechtsbehörde
3g        Landratsamt Bad Kissingen - Gesundheitsamt
4.        Kreisbrandinspektor Landkreis Bad Kissingen
5.        Kreisheimatpfleger
6.        AELF, Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bad Neustadt
7.        ADBV, Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Bad Kissingen
8.        ALE Unterfranken, Würzburg        
9.        Bayerischer Bauernverband, Würzburg
10.        Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Memmelsdorf
11.        Deutsche Telekom Technik GmbH, Bamberg
12.        Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen
13.        Gemeinde Sandberg
14.        Markt Bad Bocklet
15.        Stadt Bad Kissingen
16.        Markt Oberthulba
17.        Gemeinde Riedenberg
18.        Markt Geroda
19.        Markt Wildflecken 

Auf die Abgabe von Stellungnahmen verzichteten:
5.        Kreisheimatpfleger
8.        ALE Unterfranken, Würzburg
13.        Gemeinde Sandberg

Von folgenden beteiligten Behörden wurden keine Einwände vorgetragen:
3c        Landratsamt Bad Kissingen - Untere Immissionsschutzbehörde         keine Einwände
4.        Landratsamt Bad Kissingen – Kreisbrandinspektion         keine Einwände
6.        AELF, Amt für Ernährung, Landwirtschaft u. Forsten (19.12.2023)        keine Einwände
7.        ADBV, Amt f. Digitalisierung, Breitband u. Vermessung (03.01.2024)        keine Äußerung
9.        Bayer. Bauernverband Unterfranken (2201.2024)        keine Einwände
11.        Deutsche Telekom Technik GmbH (13.12.2023)        keine Einwände
12.        Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen (04.12.2023)        keine Einwände
14.        Markt Bad Bocklet (06.12.2023)        keine Einwände
15.        Stadt Bad Kissingen (11.12.2023)        keine Einwände
16.        Markt Oberthulba (12.12.2023)        keine Einwände
17.        Gemeinde Riedenberg (02.01.2024)        keine Einwände
18.        Markt Geroda (02.01.2024)        keine Einwände
19.        Markt Wildflecken (02.01.2024)        keine Einwände

A)        Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Folgende Träger öffentliche Belange haben Hinweise und/oder Einwände vorgetragen, die beschlussmäßig behandelt werden:

Beschluss 1

1.        Regierung von Unterfranken (11.12.2023)
       Überschwemmungsgebiet und Heilquellenzone
       Das Vorhaben liegt teilweise in einem Überschwemmungsgebiet. Zudem liegt das Plangebiet im Heilquellenbereich Zone D gegen quantitative Beeinträchtigung Bad Kissingen/ Bad Bocklet. Im Bericht über die Umweltauswirkungen (Planbegründung, S. 14) wird das betroffene Überschwemmungsgebiet im Rahmen des Schutzgutes "Wasser/ Klima/ Luft" nicht genannt, ebenso wenig wird die Nähe zum Gewässer Lauter behandelt, das rund 18 m entfernt entlang des Plangebietes verläuft. Wir bitten um Ergänzung. Zudem sollte das Überschwemmungsgebiet in der Planzeichnung zum Bebauungsplan dargestellt werden. 
Abwägungsbeschluss: Werden im Entwurf entsprechend geändert bzw. eingehalten.
       Landschaftsschutzgebiet
       Das Plangebiet liegt vollständig innerhalb des Landschaftsschutzgebietes "Bayerische Rhön" sowie im Landschaftlichen Vorbehaltsgebiet, welches im Regionalplan unter Anhang 3 Karte "Landschaft und Erholung" dargestellt ist. Wir bitten zudem darum, das Landschaftsschutzgebiet in der Planzeichnung darzustellen.
Abwägungsbeschluss: Wird im Entwurf entsprechend geändert bzw. eingehalten.
       Versiegelung im Außenbereich
       Gemäß dem Siedlungsleitbild der Region Main-Rhön soll die zusätzliche Versiegelung so gering wie möglich gehalten werden und eine Reduzierung bereits versiegelter Flächen angestrebt werden (vgl. Ziel B II 1.1 Abs. 2 RP3). Das Luftbild aus dem BayernAtlas lässt darauf schließen, dass der bisher errichtete Spielplatz großteils versiegelt wurde. Der Begründung zum vorliegenden Bebauungsplanentwurf sind keine klaren Angaben zur Ausgestaltung der Spielplatzerweiterung zu entnehmen. Insofern wird auch nicht über die geplante Oberflächenbefestigung Auskunft gegeben. In den Unterlagen ist jedoch festgelegt, dass die überbaubare Fläche im Geltungsbereich 1.400 m² beträgt, was der angegebenen Gesamtfläche des Plangebietes entspricht. Bei der Beschreibung der Umweltauswirkungen wird hingegen festgestellt, dass "aufgrund der o.g. Ausführungen Umweltauswirkungen geringer Erheblichkeit für das Schutzgut Boden zu erwarten" sind. Aufgrund der sensiblen und an die bestehende Siedlung nicht angebundene Lage des Plangebietes im Umfeld eines Gewässers und im LSG sollte der Spielplatz so ausgestaltet werden, dass er mit den o.g. Festlegungen vereinbar ist. Das schließt ein, den Versiegelungsgrad so gering wie möglich zu halten und dabei versickerungsfähige Oberflächenbeläge zu nutzen. Wir bitten darum, das Vorhaben und seine Ausgestaltung in den Planunterlagen genauer zu beschreiben, sodass auch nachvollziehbar wird, welchen Zwecken die "Mehrzweckspielfläche" künftig dienen soll. 
Abwägungsbeschluss: Die Ausgestaltung des Spielplatzes wird im Entwurf entsprechend erläutert und näher beschrieben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

2.        Regionaler Planungsverband Main-Rhön (11.12.2023)
       siehe Stellungnahme der Regierung von Unterfranken zu den Themen "Überschwemmungsgebiet, Heilquellenschutz, LSG und Versiegelung im Außenbereich" 
Abwägungsbeschluss: Die Beschlüsse wie unter Ziffer 1 für die Regierung von Unterfranken gefasst werden bestätigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 3

3.        Landratsamt Bad Kissingen - Bauleitplanung (15.01.2024)
Hinweise zu Rechtschreibfehlern in der Planung und zu den Verfahrensvermerken
Abwägungsbeschluss:  Werden im Entwurf entsprechend geändert bzw. eingehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 4

3d         Landratsamt Bad Kissingen - Naturschutz (12.01.2024)
Folgende Anmerkungen sind für den BPlan zwingend zu beachten:
       Das Plangebiet liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebietes LSG "Bayerische Rhön", im Naturpark Bayerische Rhön und im Biosphärenreservat Rhön. Deshalb ist laut Leitfaden Schutzkategorie III und somit ein Faktor von mindestens 1,0 anzuwenden. Die Ausgleichsberechnung und die Ausgleichsmaßnahmen sind entsprechend anzupassen.
Abwägungsbeschluss: Die Ausgleichsberechnung wird mit dem Faktor 1,0 und die Ausgleichsmaßnahmen angepasst.
       "Eine genaue Beschreibung aller Maßnahmen befindet sich in der vorhergehenden Begründung." Die genaue Beschreibung konnte nicht gefunden werden. Bitte die genauen Maßnahmen noch aufführen, wie z.B. findet eine Versiegelung statt, wird Erdreich bewegt, welche Beläge werden genutzt …
Abwägungsbeschluss: Die genauen Maßnahmen werden im Entwurf in der Begründung noch ausführlich aufgeführt.
Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände ... können vermieden werden, wenn Boden- und Bauarbeiten auf Ackerland außerhalb der Brutzeit der ackerbrütende Vogelarten stattfinden, also von Anfang September bis Ende Februar, oder der Nachweis erbracht wird, dass keine Vögel im Bereich des Baufeldes brüten z.B. durch Baubeginn vor der Brutzeit ab Anfang März, Einhalten einer Schwarzbrache von Anfang März bis Baubeginn oder durch Vergrämungsmahd nach vorheriger Begutachtung durch eine sachverständige Person (z.B. faunistisches Büro).
Abwägungsbeschluss: Diese Hinweise werden beim Bau des Spielplatzes eingehalten.
       Sollte entgegen der bisherigen Planung ein Eingriff in Gehölze notwendig werden, ist dieser nur außerhalb der Vogelbrutzeit, also nur im Zeitraum vom 01.10. bis 01.03. zulässig. 
Abwägungsbeschluss: Es sind keine Gehölze vorhanden.
       Bei den Bauarbeiten in der Nähe von Gehölzbeständen (Laubbäume, Hecken, Gehölzränder etc.), die zu erhalten sind, ist die einschlägige DIN 18920 sowie die Richtlinie zum Schutz von Bäumen bei Baumaßnahmen (RAS-LP-4) durch die ausführende Baufirma und die örtliche Bauleitung verbindlich zu beachten.
Abwägungsbeschluss: Diese Hinweise werden beim Bau des Spielplatzes eingehalten.
       Für Wiesenansaaten sind Saatgutmischungen des Ursprungsgebietes 21 (Hessisches Bergland) zu nutzen.
Abwägungsbeschluss: Diese Hinweise werden beim Bau des Spielplatzes eingehalten.
Für die Pflanzungen sind nur heimische Gehölze laut der Broschüre 
- des LFU "Arbeitshilfe zum Ausbringen von gebietseigenen Gehölzen in Bayern; 
- des LfL "Heimische Gehölze unserer Kulturlandschaft"; 
- des BfN "Leitfaden zur Verwendung gebietseigener Gehölze"
zulässig. Qualität: 2 x v., STU 12- 14cm bzw. Höhe 150- 175 cm. Das Vorkommensgebiet ist 4.1 Westdeutsches Bergland, Spessart-Rhön-Region.
Abwägungsbeschluss: Diese Hinweise werden bei der Pflanzung der Gehölze eingehalten.
Die Gehölze sind dauerhaft zu erhalten, Ausfälle sind zu ersetzen.
Abwägungsbeschluss: Wird im Entwurf entsprechend berücksichtigt.
       Die UNB bittet darum, folgende Anmerkungen dem BPlan hinzuzufügen:
Folgende Vorgaben sind bei der Anlage der Hecke zu beachten:
 - Anlage von mind. drei- bis fünfreihigen, strukturreichen Pflanzungen zur Erfüllung der agrarökologischen Funktionen und der Aufgabe als Lebensraum
 - Einbuchtungen fördern den positiven Randlinieneffekt
 - Abstand zwischen den Pflanzen ca. 1,5 Meter
 - Abstand zwischen den Reihen ca. 1,5 Meter
 - Baumanteil ca. 3 Prozent
 - Pflanzzeit im zeitigen Frühjahr oder Herbst
Bei der Planung von Neupflanzungen sind standortgerechte Baumarten und Sorten in geeigneter Kombination zu wählen sowie klimatische, geographische und nutzungsspezifische Faktoren zu beachten. Insbesondere die Lage der Fläche, Exposition, Bodenbeschaffenheit, Wasserverfügbarkeit, Nutzung angrenzender Flurstücke und Erschließung sind zu berücksichtigen. 
Abwägungsbeschluss: Diese Hinweise werden bei der Pflanzung der Gehölze eingehalten.
       Im Interesse der Minimierung der Bodenversiegelung sind nur solche Freiflächen und Andienungsbereiche mit einem versiegelnden Belag auszustatten, für die es dringend erforderlich ist. Wo funktional möglich, sind primär versickerungsgünstige Beläge wie z.B. Schotterdecke, Schotterrasen, Betonpflaster mit Splittfuge etc. zu verwenden. 
Abwägungsbeschluss: Diese Hinweise werden bei der Planung des Spielplatzes eingehalten.
       Insgesamt ist die Versiegelung von Flächen auf das funktional absolut erforderliche Mindestmaß zu beschränken.
Abwägungsbeschluss: Diese Hinweise werden bei der Planung des Spielplatzes eingehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 5

3f         Landratsamt Bad Kissingen - Wasserrecht (14.12.2023)
       Das Plangebiet liegt im 60-m-Bereich sowie teilweise im Überschwemmungsgebiet; das Wassserwirtschaftsamt Bad Kissingen hat keine Bedenken hierzu.
       Für das Vorhaben ist aufgrund der Höhenlage keine Ausnahmegenehmigung hinsichtlich des Heilquellenschutzes erforderlich.
       Gesammeltes Niederschlagswasser ist vorzugsweise ortsnah und breitflächig über die bewachsene Oberbodenschicht zu versickern. Hierbei ist auf die Niederschlagswasser-freistellungsverordnung (NWFreiV) i.V.m. den Techn. Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammelten Niederschlagswasser in das Grundwasser (TRENGW) verwiesen.
Abwägungsbeschluss: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 6

3g         Landratsamt Bad Kissingen - Gesundheitsamt (06.12.2023)
Bei der Ausstattung der Spielgeräte sind die einschlägigen Vorschriften und Normen der Berufsgenossenschaften zu beachten. Weitere Hinweise zur Außenspielfläche sind zu beachten.
Abwägungsbeschluss: Die Hinweise werden bei der künftigen Planung des Spielplatzes entsprechend berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 7

10.        Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege - Bodendenkmäler (12.12.2023)
       Derzeit sind im Bereich des Vorhabens keine Bodendenkmäler bekannt. Mit der Auffindung bislang unentdeckter ortsfester und beweglicher Bodendenkmäler (Funde) ist jedoch jederzeit zu rechnen.
       Wir weisen darauf hin, dass eventuell zu Tage tretende Bodendenkmäler der Meldepflicht an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege oder die Untere Denkmalschutzbehörde gemäß Art. 8 Abs. 1-2 BayDSchG sowie den Bestimmungen des Art. 9 BayDSchG in der Fassung vom 23.06.2023 unterliegen.
Abwägungsbeschluss: Die Hinweise werden im Entwurf berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.06.2024 10:04 Uhr