Bauantrag: Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Carport, Fl.-Nr. 310/5 und 311, Marienstraße 4a, Gem. Stangenroth


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 09.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 09.04.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das geplante bauliche Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich von Stangenroth. Im Flächennutzungsplan sind die beiden Grundstücke als Dorfgebiet (MD) ausgewiesen. Ein „Antrag auf Vorbescheid“ wurde in der öffentlichen Sitzung am 20.02.2018 (TOP 6) vom Marktgemeinderat behandelt, dass Einvernehmen wurde in Aussicht gestellt. Das Landratsamt Bad Kissingen hat am 23.03.2018 den Vorbescheid (602-40-V-2018-135) genehmigt. Die im Vorbescheid getroffenen Nebenbestimmungen (Grundstücke verschmelzen, Obstbäume pflanzen) müssen vom Bauherrn eingehalten werden. Ein entsprechender Erschließungsvertrag wurde bereits im Februar 2018 mit dem Markt Burkardroth geschlossen.

Beschluss

Die Gemeinde weist explizit darauf hin, dass die Gebäudeausrichtung nach dem nun vorgelegten Bauantrag merklich vom Vorhaben nach dem Vorbescheid abweicht. Bei Errichtung des angedachten Gehweges auf dem zu Gunsten der Gemeinde gesicherten 1 m breiten Streifen entlang des Grundstückes zur Marienstraße beträgt der Abstand zur nordöstlichen Gebäudeecke nur noch einen Meter. Soweit keine gesetzlichen Abstandsbestimmungen oder sonstige baurechtliche Vorschriften entgegenstehen, wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.05.2024 11:22 Uhr