Haushaltsjahr 2022; Feststellung der Jahresrechnung und Entlastung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 09.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 09.04.2024 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die Jahresrechnung 2022 wurde am 27.02.2024 vom Rechnungsprüfungsausschuss der örtlichen Prüfung unterzogen. Außer noch ausstehenden Hinweisen aus früheren Prüfungen wurden keine behandlungsnotwendigen Punkte festgestellt. 
Gemäß dem dieser Niederschrift dauerhaft beigefügten Rechenschaftsbericht vom 04. Januar 2023 schließt das Haushaltsjahr 2022 mit folgenden Zahlen ab:
Der Schuldenstand seit 01. September 2013         0,00 €
Nach der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates für die Wahlperiode 2020 bis 2026 obliegt die Entscheidung über überplanmäßige Ausgaben bis zu einem Betrag von 7.500 € und über außerplanmäßige Ausgaben bis zu einem Betrag von 3.750 € im Einzelfall, soweit sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist, dem ersten Bürgermeister. Die diese Wertgrenzen übersteigenden Ausgaben des Verwaltungshaushaltes sind auf Seite 10 und die des Vermögenshaushaltes auf Seite 16 des Rechenschaftsberichtes aufgeführt und erläutert. Hinzu kommen gemäß der Feststellung aus der örtlichen Rechnungsprüfung noch mehrere Buchungen im Zusammenhang mit der vereinbarten Vorfinanzierung für den Platz an der Kirche Waldfenster in einer Summe von 182.339,70 Euro. Diese wurden noch im Haushaltsjahr 2022 vereinbarungsgemäß mit einer Rückerstattung in Höhe von 180.000 Euro durch die Kirche wieder ersetzt.

Beschluss 1

Der Marktgemeinderat stellt gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Zur folgenden Beschlussfassung übernimmt zweite Bürgermeisterin Silvia Metz die Sitzungsleitung.
Der Marktgemeinderat beschließt, aufgrund der vorgelegten Jahresrechnung sowie der durchgeführten örtlichen Rechnungsprüfung die Entlastung zu erteilen. Gleichzeitig werden die im Haushaltsjahr 2022 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Beschlüssen erfolgt ist, dem Marktgemeinderat bekanntgegeben und gemäß Art. 66 GO nachträglich genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Erster Bürgermeister Daniel Wehner hat wegen persönlicher Beteiligung gemäß Art. 49 GO an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Datenstand vom 10.05.2024 11:22 Uhr