Haushaltsjahr 2023;
Feststellung der Jahresrechnung und Entlastung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 09.04.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Jahresrechnung 2023 wurde am 04.03.2024 vom Rechnungsprüfungsausschuss der örtlichen Prüfung unterzogen. Außer noch ausstehenden Hinweisen aus früheren Prüfungen wurden keine behandlungsnotwendigen Punkte festgestellt.
Gemäß dem dieser Niederschrift dauerhaft beigefügten Rechenschaftsbericht vom 06. Februar 2024 schließt das Haushaltsjahr 2023 mit folgenden Zahlen ab:
Der Schuldenstand seit 01. September 2013 0,00 €
Nach der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates für die Wahlperiode 2020 bis 2026 obliegt die Entscheidung über überplanmäßige Ausgaben bis zu einem Betrag von 7.500 € und über außerplanmäßige Ausgaben bis zu einem Betrag von 3.750 € im Einzelfall, soweit sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist, dem ersten Bürgermeister. Die diese Wertgrenzen übersteigenden Ausgaben des Verwaltungshaushaltes sind auf Seite 10 und die des Vermögenshaushaltes auf Seite 16 des Rechenschaftsberichtes aufgeführt und erläutert.
Beschluss 1
Der Marktgemeinderat stellt gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 fest.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Beschluss 2
Zur folgenden Beschlussfassung übernimmt zweite Bürgermeisterin Silvia Metz die Sitzungsleitung.
Der Marktgemeinderat beschließt, aufgrund der vorgelegten Jahresrechnung sowie der durchgeführten örtlichen Rechnungsprüfung die Entlastung zu erteilen. Gleichzeitig werden die im Haushaltsjahr 2023 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Beschlüssen erfolgt ist, dem Marktgemeinderat bekanntgegeben und gemäß Art. 66 GO nachträglich genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Erster Bürgermeister Daniel Wehner hat wegen persönlicher Beteiligung gemäß Art. 49 GO an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.
Datenstand vom 10.05.2024 11:22 Uhr