Änderung der Zweckvereinbarung zur Einrichtung eines kommunalen Netzwerks für Datensicherheit und Datenschutz für den Landkreis Bad Kissingen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 09.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 09.04.2024 ö beschließend 11

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat am 25.07.2019 unter TOP 4 den Beitritt des Marktes Burkardroth zur „Zweckvereinbarung zur Einrichtung eines kommunalen Netzwerks für Datensicherheit und Datenschutz für den Landkreis Bad Kissingen“ beschlossen. Gleichzeitig wurde der Erste Bürgermeister ermächtigt, die Zweckvereinbarung zu unterzeichnen. § 12 der Zweckvereinbarung ist nunmehr an die aktuellen Grundlagen anzupassen.
Der Umlageschlüssel betrug anhand der damaligen Aufgabenverteilung von Herrn Bühner 1/6 für den Landkreis Bad Kissingen und 5/6 für die übrigen kommunalen Beteiligten. Herr Bühner ist seit dem Kalenderjahr 2023 im Jahresdurchschnitt zu gleichen Teilen für den Landkreis Bad Kissingen und die Kommunen tätig. Der Umlageschlüssel ist daher dahingehend zu ändern. 
Künftig trägt der Landkreis Bad Kissingen und die übrigen kommunalen Beteiligten die Kosten zu gleichen Teilen (s. geänderte Vereinbarung § 12 anbei sowie insbesondere Anlage 1 der Vereinbarung).
Ferner ist die Zweckvereinbarung (folgendermaßen) technisch aktualisiert worden (insbesondere §§ 8f.).

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, dass der Markt Burkardroth den Änderungen der Zweckvereinbarung zur Einrichtung eines kommunalen Netzwerks für Datensicherheit und Datenschutz für den Landkreis Bad Kissingen entsprechend des vorgelegten Vereinbarungsentwurfes zustimmt. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, die aktualisierte Zweckvereinbarung zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.05.2024 11:22 Uhr