Bebauungsplanänderung „Mehrzweckspielfläche Lauter“ mit 10. Änderung des Flächennutzungsplans; A) Behandlung der Eingaben der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 04.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 04.06.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Bebauungsplanänderung „Mehrzweckspielfläche Lauter“ mit der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde nach Behandlung der in der Zeit vom 04.12.2023 bis 05.01.2024 durchgeführten öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen vom Marktgemeinderat am 20.02.2024 unter TOP 9 Buchstabe C) gebilligt.
Die amtliche Bekanntmachung der Veröffentlichung erfolgte gemäß § 3 Abs. 2 BauGB am 01.03.2024 im Internet sowie der „Ortsschelle“ als amtliches Mitteilungsblatt des Marktes Burkardroth. Der Entwurf der Bebauungsplanänderung einschließlich der Begründung mit der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung in der Fassung vom 20. Februar 2024 wurde im Zeitraum vom 18.03.2024 bis 19.04.2024 im Internet veröffentlicht, sowie als weitere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit im Rathaus, zu jedermanns Einsichtnahme aufgelegt.
In diesem Zuge wurden auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme zur Flächennutzungsplanänderung aufgefordert.
Nachfolgende Behörden wurden hierbei erneut beteiligt:
1.        Regierung von Unterfranken, Würzburg
2.        Regionaler Planungsverband, Bad Kissingen
3.        Landratsamt Bad Kissingen - FB Bauleitplanung
3a        Landratsamt Bad Kissingen - Untere Bauaufsichtsbehörde
3b        Landratsamt Bad Kissingen - Bautechnik
3d        Landratsamt Bad Kissingen - Untere Naturschutzbehörde
3e        Landratsamt Bad Kissingen - Kreisstraßenverwaltungsbehörde
3f        Landratsamt Bad Kissingen - Untere Wasserrechtsbehörde
3g        Landratsamt Bad Kissingen - Gesundheitsamt
10.        Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Memmelsdorf

Bis auf zwei Fachabtteilungen beim Landratsamt Bad Kissingen (Bauleitplanung und Naturschutz) haben die übrigen beteiligten Träger öffentlicher Belange keine Bedenken oder Anmerkungen vorgetragen.
A)        Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Die nachfolgenden Hinweise und/oder Einwände werden beschlussmäßig behandelt:

Beschluss 1

3.        Landratsamt Bad Kissingen - Bauleitplanung (19.04.2024)
Es wird empfohlen die Verfahrensvermerke an die Vorgaben gemäß der „Planungshilfen für die Bauleitplanung“ (erstellt vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr) anzupassen. Unter dem Punkt 7. (Eintragung durch das Landratsamt) ist ausreichend Platz für Unterschrift und Dienstsiegel vorzusehen. Die Planungshilfe dient zudem als Vorlage für die Eintragungen (Unterschrift links, Dienstsiegel rechts).
Abwägungsvorschlag: Wird im Plan zur Beschlussfassung entsprechend berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

3d         Landratsamt Bad Kissingen - Naturschutz (19.04.2024)
Folgende Punkte sind in den Planunterlagen aus naturschutzfachlicher und -rechtlicher Sicht entsprechend einzufügen:
-        Sollte ein Eingriff in Gehölze notwendig werden, ist dieser nur außerhalb der
       Vogelbrutzeit, also nur im Zeitraum vom 01.10. bis 01.03. zulässig.
-        Bei den Bauarbeiten in der Nähe von Gehölzbeständen (Laubbäume, Hecken,         Gehölzränder etc.), die zu erhalten sind, ist die einschlägige DIN 18920 sowie die          Richtlinie zum Schutz von Bäumen bei Baumaßnahmen (RAS-LP-4) durch die         ausführende Baufirma und die örtliche Bauleitung verbindlich zu beachten.
-        Für Wiesenansaaten sind Saatgutmischungen des Ursprungsgebietes 21 (Hessisches         Bergland) zu nutzen.
-        Das Vorkommensgebiet für heimische Gehölze ist 4.1 Westdeutsches Bergland,         Spessart-Rhön-Region.
-        Die Gehölze sind dauerhaft zu erhalten, Ausfälle sind zu ersetzen.
-        Folgende Vorgaben sind bei der Anlage der Hecke zu beachten:
        Abstand zwischen den Pflanzen ca. 1,5 Meter
        Abstand zwischen den Reihen ca. 1,5 Meter
        Pflanzzeit im zeitigen Frühjahr oder Herbst
-        Bei der Planung von Neupflanzungen sind standortgerechte Baumarten und Sorten in         geeigneter Kombination zu wählen sowie klimatische, geographische und         nutzungsspezifische Faktoren zu beachten. Insbesondere die Lage der Fläche,         Exposition, Bodenbeschaffenheit, Wasserverfügbarkeit, Nutzung angrenzender
       Flurstücke und Erschließung sind zu berücksichtigen.
Abwägungsvorschlag: Wird in der Begründung zur Beschlussfassung entsprechend berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.06.2024 12:05 Uhr