Bauantrag: Errichtung einer Werbeanlage mit Leuchtbuchstaben zur besseren Sichtbarkeit des Firmengeländes, Brückenstraße 2, Fl.-Nr. 545, Gem. Premich
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Marktgemeinderates, 16.07.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) | Sitzung des Marktgemeinderates | 16.07.2024 | ö | beschließend | 5 |
Sachverhalt
Das geplante bauliche Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich von Premich. Die Erschließung ist gesichert.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1
Datenstand vom 01.08.2024 10:33 Uhr