Änderung der Gemeindegrenzen, §58 Abs. 2 FlurbG, Flurneuordnung Waldfensterer Forst
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 30.07.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Nach dem Flurbereinigungsgesetz sollen die Gemeindegrenzen der neuen Feldeinteilung angepasst und auf die örtlich erkennbaren Grenzen verlegt werden. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Waldfensterer Forst schlägt daher die im anliegenden Entwurf der Gemeindegrenzänderungskarte mit einem grünen Farbband versehene neue Gemeindegrenze vor. In der Öffentlichen Sitzung am 20. Februar 2024 hat der Marktgemeinderat bereits der Gemeindegrenzänderung zugestimmt, jedoch hat sich durch Neukoordinierung einiger Punkte eine Flächenänderung ergeben, die ihrer Zustimmung bedarf.
Beschluss
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Waldfensterer Forst hat die im Entwurf der Gemeindegrenzänderungskarte mit einem grünen Farbband dargestellte neue Gemeindegrenze vorgeschlagen. Durch den neuen Grenzverlauf ergibt sich für das Gemeindegebiet Burkardroth eine Flächenmehrung von 0,0133 ha. Der Marktgemeinderat stimmt der beabsichtigten Gemeindegrenzänderung zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.09.2024 08:19 Uhr