Amtsniederlegung von Marktgemeinderätin Kathrin Kupka-Hahn; Zustimmung zur Amtsniederlegung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 01.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 01.10.2024 ö 1

Sachverhalt

Mit Schreiben, eingegangen am 10.09.2024, welches verlesen wird, erklärt Marktgemeinderätin Kathrin Kupka-Hahn aus familiären Gründen ihre Amtsniederlegung zum 30. September 2024.
Die Niederlegung eines gemeindlichen Ehrenamts bzw. der „Rücktritt“ der Amtsinhaberin von ihrem Ehrenamt stellt rechtlich einen Antrag auf Entlassung aus dem Amt dar, über den gemäß Art. 48 Abs. 3 GLkrWG das zuständige Gemeindeorgan (grundsätzlich der Gemeindewahlausschuss, nach Ende dessen Amtszeit der Marktgemeinderat) zu entscheiden hat. Die Inhaberin des Ehrenamts hat auch ohne Angabe eines Grundes (Art. 48 Abs. 1 Satz 2 GLKrWG) einen Anspruch auf Zustimmung zur Amtsniederlegung.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, die Rücktrittserklärung von Kathrin Kupka-Hahn anzunehmen und der Amtsniederlegung gemäß Art. 48 Abs.1 Satz 2 GLKrWG zuzustimmen.
Erster Bürgermeister Daniel Wehner stellt fest, dass Kathrin Kupka-Hahn somit ab sofort nicht mehr Mitglied des Marktgemeinderates Burkardroth ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.02.2025 12:37 Uhr