Finanzierung der Investitionen im Abwasserbereich; Ermittlung der beitragsrelevanten Grundstücks- und Geschossflächen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 22.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 22.10.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Aus Sicht der Verwaltung ist die überwiegende Finanzierung der anstehenden Investitionen im Abwasserbereich über Verbesserungsbeiträge alternativlos. Dies gilt auch bei einer möglichen Zwischenfinanzierung bzw. Übertragung der Projektträgerschaft, beispielsweise an Bayerngrund. Deshalb wurden bereits erste Erkundigungen über die notwendigen Vorarbeiten und hier vor allem für eine aktuelle Flächenaufnahme eingeholt.
Aktuell ist eine konkrete Vor-Ort-Aufmessung oder alternativ eine Flächenermittlung anhand von ALKIS-Daten, Orthophotos und ggf. einer Ortsbegehung, allerdings ohne tatsächliches Vor-Ort-Aufmaß möglich. Momentan wird auf Regierungsebene angedacht, eine Flächenermittlung aufgrund von Drohen-Aufnahmen gesetzlich zuzulassen.
Weiterhin ist zu entscheiden, ob die Aufnahme durch eigenes Personal oder durch einen Dienstleister erfolgen soll. Erste Orientierungsangebote bieten ein Vor-Ort-Aufmaß für 95,00 Euro bzw. eine Flächenermittlung nach Bestandsunterlagen für 38,00 Euro/Anwesen an. Bei rund 2.600 Anwesen sind demnach Gesamtkosten von rd. 115.000 Euro für eine mit Ungenauigkeiten behaftete Bestandsfortschreibung bzw. 293.930 Euro für eine konkrete IST-Aufnahme einzuplanen. Für eine Flächenermittlung anhand von Drohnenbefliegungen dürfte der Aufwand zwischen den beiden bislang angebotenen Alternativen liegen.
Nach Dafürhalten der Verwaltung ist eine Aufnahme durch eigenes Personal nicht zu stemmen, zumal erfahrungsgemäß beim eigenen Personal zudem mit einem höheren zeitlichen Vor-Ort-Aufwand zu rechnen ist, da solche Termine immer wieder zu Grundsatzdiskussionen über alle möglichen Themen genutzt werden. Zudem dürfte eine unabhängige Aufnahme durch einen Dritten auf höhere Akzeptanz bei den Beitragspflichtigen stoßen, da diese als unabhängiger gilt. Die Aufwendungen für die Flächenaufnahme selbst, auch bei Einsatz von eigenem Personal, ist über die Gebühren zu finanzieren, wobei erfahrungsgemäß ein meist sehr großer Anteil dieses Aufwandes durch Nacherhebungen von bislang unbekannten Flächenmehrungen wieder finanziell aufgefangen wird.
Aufgrund der hohen Auslastung der Dienstleister ist bei unserer Gemeindegröße mit einem Umsetzungszeitraum von bis zu 2 Jahren zu rechnen, weshalb eine entsprechende richtungsweisende Grundsatzentscheidung nicht allzu lange aufgeschoben werden kann.

Diskussionsverlauf

Erster Bürgermeister Daniel Wehner erklärt die Zusammensetzung der Preiskalkulation (Mischkalkulation m³ + Geschossfläche) und informiert, dass ohne Erhebung von Verbesserungsbeiträgen die Gebühr je m³ Abwasser sich immens erhöhen würde. Weiterhin werden durch Einmalbeiträge die Ausgaben für Zinsen reduziert, die sich dann auch wieder positiv auf den Preis auswirken. Die Vor- und Nachteile der beiden alternativen Angebote werden bezüglich Genauigkeit und Kostenaufwand ausgiebig diskutiert. Weiterhin werden auch die Vorschläge von freiwilligen Aufrufen wie in der Vergangenheit oder Anschreiben der Bürger ins Spiel gebracht. Dies trägt jedoch nach Meinung von Erstem Bürgermeister Daniel Wehner und weiteren Marktgemeinderäten nicht dazu bei, eine Gebührengerechtigkeit zu erwirken und sich gegen die Anfechtbarkeit von Bescheiden rechtssicher aufzustellen. 

Beschluss

Das Marktgemeinderatsgremium ist sich vollauf bewusst, dass der als Grundsatzentscheidung angesehene Beschluss vom 19.06.2007, Nr. 4, ÖT „für den Neubau der Kläranlage in Großenbrach keine Beiträge zu erheben, sondern die damit einhergehenden Aufwendungen komplett über die Gebührenschiene zu finanzieren“ aufgrund der geänderten Finanzausstattung nicht mehr aufrechterhalten werden kann und zumindest eine Mitfinanzierung über Verbesserungsbeiträge nicht zu vermeiden ist.
Aufgrund der längeren Vorlaufzeiten muss auch frühzeitig eine Entscheidung über die Aktualisierung der Grund- und Geschossflächenaufnahmen getroffen werden. Um den Flächenbestand so genau als möglich zu erfassen, entscheidet sich das Gremium für ein komplettes Neuaufmaß vor Ort. Dies soll durch einen unabhängigen Dienstleister erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 3

Datenstand vom 19.11.2024 09:11 Uhr