Straßeninstandsetzung 2025; Mindestauftragssumme, Auftragsobergrenze, Vergabeermächtigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 12.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 12.11.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Seitens der Verwaltung ist es auch für nächstes Jahr wieder beabsichtigt, die Ausschreibung und Beauftragung der Straßeninstandsetzungsarbeiten zu beschleunigen. Das wird vorgeschlagen und erfordert wie gehabt die entsprechende Zustimmung und Freigabe durch den Marktgemeinderat (zuletzt TOP 4 vom 14. November 2023).
Um eine frühzeitige Auftragsvergabe zu realisieren und den Baufirmen wieder eine Kalkulationsgrundlage an die Hand zu geben, werden die Massenansätze in der Ausschreibung wieder geschätzt. Als Auftragsvolumen wird eine Spanne von 150.000 Euro (als garantierte Mindestauftragssumme) bis 250.000 Euro (als gedeckelte Maximalsumme) festgelegt. Innerhalb dieser Spanne (jeweils netto) wird nach den angebotenen Einheitspreisen abgerechnet.

Beschluss

Der Marktgemeinderat ist mit dieser Vorgehensweise einverstanden. Das hat sich bewährt und soll auch für 2025 so erfolgen. Als Mindestsumme werden 150.000 Euro und als Obergrenze 250.000 Euro (jeweils netto) festgesetzt. Gleichzeitig wird - um das Vergabeverfahren soweit wie möglich zeitlich abzukürzen - die Verwaltung ermächtigt, nach Wertung der Angebote, den Auftrag zu vergeben. Bei der Festlegung der Bereiche werden die Ortsreferenten mit eingebunden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.12.2024 12:27 Uhr