Satzung zur Hebesatzfestsetzung für die Grundsteuer ab 2025


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 03.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 03.12.2024 ö 6

Sachverhalt

Die Hintergründe für den notwendigen Satzungserlass wurden in der letzten öffentlichen Marktgemeinderatssitzung am 12.11.2024 unter TOP 7 ausführlich dargestellt und besprochen. Weiterhin erfolgt eine erneute Darstellung anhand der aktuellsten Erhebungsdaten. Ebenso werden die verschiedenen Berechnungsansätze und Abweichungen, wie z.B. Umstufung von A nach B, bislang nicht veranlage Grundstücke, Erhöhungen von bislang extrem niedrigen (einstelligen) Messbetragswerten wie einstellige Messbeträge für Wohnhäuser, 

Beschluss 1

Der Marktgemeinderat legt ab 01.01.2025 den Hebesatz für die Grundsteuer A auf 260 v.H. fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Beschluss 2

Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab 01.01.2025 auf 220 v.H. festgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 4

Beschluss 3

Im Vollzug der beiden vorangegangenen Abstimmungen beschließt der Marktgemeinderat den Erlass der dieser Niederschrift dauerhaft beigefügten Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze des Marktes Burkardroth (Hebesatzsatzung) vom 03. Dezember 2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.02.2025 12:42 Uhr