Stromversorgung für den Lieferzeitraum 2026-2028; Teilnahme an der Bündelausschreibung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 18.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 18.02.2025 ö 7

Sachverhalt

Der Markt hat in der Vergangenheit durchgängig an den über den Bayerischen Gemeindetag initiierten Bündelausschreibungen für den Strombezug teilgenommen. Zuletzt wurde am 28.02.2023 unter TOP beschlossen, den Lieferzeitraum 2024-2025 über die KUBUS GmbH für „Ökostrom ohne Neuanlagenquote“ auszuschreiben. Vom Bayerischen Gemeindetag Kommunal-GmbH wurde nunmehr die Ausschreibungsdienstleistung ab 2026 und Folgejahre neu ausgeschrieben und der Firma enPORTAL GmbH der Zuschlag erteilt.
Die enPORTAL GmbH konnte insbesondere beim Thema Beschaffungsmanagement überzeugen und äußerst schlüssig darlegen, wie auf unterschiedliche Marktsituationen u. a. auch mit der Etablierung eines Risikomanagementsystems reagiert werden kann. Außerdem hat sie bei den Auswahlkriterien Bewerbungs- und Vertriebskonzept, Datenbeschaffung und Datenpflege sowie Kommunikations- und Betreuungskonzept die Höchstpunktzahl erreicht und bei den Dienstleistungsentgelten im Durchschnitt die günstigsten Preise angeboten. Der Bayerische Gemeindetag ist der Überzeugung, damit für den Zeitraum bis zum Jahr 2030 - inklusive einer Verlängerungsoption bis 2036 - bestmögliche Energiebeschaffungen, angelehnt an die Bedürfnisse der bayerischen Kommunen, anbieten zu können.
Die Aufwendungen für die Ausschreibung 2023-2025 lag für 89 Abnahmestellen bei rd. 2.300 Euro und für die marktbedingte Ausschreibungswiederholung 2024-2025 für 63 Abnahmestellen bei 2.000 Euro. Die Konditionen des neuen Dienstleisters bewegen sich im selben Bereich.
Der Schwellenwert zur EU-Ausschreibungspflicht lag zuletzt bei 221.000 Euro netto. Die Netto-Ist-Zahlungen für den Strombezug 2021 bei 67.456 Euro, 2022 bei 73.802 Euro, 2023 bei 172.859 Euro, und 2024 106.494 Euro. Auch bei Nivellierung der zeitlichen Abrechnungsverschiebungen wird beim aktuellen Strompreisniveau der Schwellenwert bei einer 2-jährigen Vergabe zumindest angekratzt und bei einem 3-jährigen Lieferauftrag überschritten. Um eine regelmäßige kurzfristige Eigenvergabe zu vermeiden, ist ein formales Vergabeverfahren nicht zu vermeiden.
Bei Ökostrom ohne Neuanlagenquote ist mit Mehrkosten von 2 bis 2,5 Cent, mit Neuanlagenquote von bis zu 2,7 Cent, zu rechnen. Diese wären pro Jahr Mehrkosten von 7.000 bis 9.000 Euro.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, über die Kommunal-GmbH des Bayerischen Gemeindetages sowie dem beauftragten Dienstleister enPORTAL für den Bezugszeitraum 2026-2028 wieder an der bevorstehenden Bündelstromausschreibung teilzunehmen und ermächtigt den Ersten Bürgermeister, alle hierfür erforderlichen Vollmachten und Erklärungen abzugeben. Die Auftragsvergabe erfolgt dann im Rahmen dieser Vollmachten durch die Bayerische Kommunal-GmbH automatisch.
Auch im anstehenden Bezug soll wieder „Ökostrom ohne Neuanlagenquote“ beauftragt werden. Soweit zum Ausschreibungszeitpunkt aufgrund der dann gültigen Preisindikatoren eine Abweichung hiervon angezeigt scheint, kann dies gemeinsam durch die drei Bürgermeister entschieden werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.03.2025 07:24 Uhr