Bauantrag: Abbruch des Bestehenden Satteldaches, sowie Errichtung einer Aufstockung mit Pultdach und Umbau zu einem Zweifamilienhaus mit Neubau eines Carport, Im Schulzengrund 10, Fl.-Nr. 1/26, Gem. Waldfenster


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 11.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 11.03.2025 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die geplante bauliche Anlage liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Schulzengrund“ in Waldfenster. Die Erschließung ist gesichert. 

Diskussionsverlauf

Marktgemeinderat Christian Metz sieht für eine Versagung aufgrund der Geschossigkeit durch die 5. Änderung des BPlanes vom 10.11.1994, wonach Dachgeschosse die Vollgeschosse sind, nicht auf die zulässige maximale Anzahl der Vollgeschosse angerechnet werden, keinen Raum.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. Befreiungen von den Festsetzungen werden hinsichtlich des Überschreitens der Baugrenze, der Dachform, der Dachneigung sowie - soweit erforderlich - von der Geschossigkeit erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.04.2025 11:08 Uhr