9. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan des Marktes Burkardroth, Landkreis Bad Kissingen;
A) Änderungsbeschluss
B) Anerkennung des Planentwurfs
C) Vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 13.06.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Markt Burkardroth besitzt einen Flächennutzungsplan, der von der Ortsplanungsstelle für Unterfranken, Würzburg erstellt und von der Regierung von Unterfranken mit Bescheid vom 29. September 1977 genehmigt wurde. Dieser Flächennutzungsplan wurde im Laufe der Jahre bereits verschiedene Male geändert. Die letzte, die 8. Änderung, wurde mit Bescheid des Landratsamtes Bad Kissingen vom 04. Dezember 2017 Nr. 6100-40 gem. §6 Abs. 2 BauGB genehmigt.
Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan ist westlich – in einem Abstand von ca. 700 m – zum Gemeindeteil Stralsbach an der Gemarkungsgrenze zu Poppenroth ein Industriegebiet (GI) mit einer Gesamtfläche von etwa 19,5 ha dargestellt bzw. ausgewiesen.
Nachdem der Markt Burkardroth grundsätzlich nur Baugebiete ausweist, die im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben (Immissionsschutzgesetz / Landesentwicklungsprogramm etc.) als auch den Befindlichkeiten der Bürger der Marktgemeinde sind, hat der Marktgemeinderat im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens beschlossen das v.g. Baugebiet als Gewerbegebiet (GE) auszuweisen.
Die Umstufung des im Flächennutzungsplan genehmigten Industriegebietes (GI) in ein Gewerbegebiet (GE) bedarf einer Änderung des Flächennutzungsplanes. Der Marktgemeinderat beschließt daher die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen. Dieses Flächennutzungsplanänderungsverfahren soll annähernd zeitgleich zum Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden.
Folgende Änderungen sind notwendig:
- Umwandlung der Darstellung des Plangebietes von Industriegebiet (GI) und Festsetzung als Gewerbegebiet (GE).
Darstellung der notwendigen Ausgleichsflächen mit direkter Zuordnung am Gewerbegebiet.
Darstellung der notwendigen externen Ausgleichsflächen.
Darstellung der notwendigen Regenrückhaltebecken.
Darstellung des geplanten Sichtschutzwalles (eventuell Lärmschutz)
Beschluss 1
A) Aufstellungsbeschluss
Der Marktgemeinderat beschließt nunmehr die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes.
- Umwandlung der Darstellung des Plangebietes von Industriegebiet (GI) und Festsetzung als Gewerbegebiet (GE).
Darstellung der notwendigen Ausgleichsflächen mit direkter Zuordnung am Gewerbegebiet.
Darstellung der notwendigen externen Ausgleichsflächen.
Darstellung der notwendigen Regenrückhaltebecken.
Darstellung des geplanten Sichtschutzwalles (eventuell Lärmschutz)
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2
Beschluss 2
B) Anerkennung des Planentwurfes
Der vom Büro Hahn, Architekten + Ingenieure, Bad Kissingen, ausgearbeitete Planentwurf in der Fassung vom 13.06.2023, wird vom Marktgemeinderat anerkannt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2
Beschluss 3
C) Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des anerkannten Planentwurfes die frühzeitige Öffentlichkeitbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung durchzuführen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind am Flächennutzungsplanverfahren zu beteiligen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1
Datenstand vom 27.10.2023 10:52 Uhr