Flurbereinigung Premich; Informationen zur Endabrechnung und Aufhebung der Ausbauvereinbarung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 10.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 10.09.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Bei der Vorprüfung für den Abschluss und die Endabrechnung des Verfahrens in Premich wurden vom ALE noch vereinzelte Feststellungen getroffen, die zu geringen Kostenverschiebungen und damit zu summarischen Nachforderungen von annähernd 2.500 Euro zu Lasten der Gemeinde führen.
Um das Verfahren selbst zu einem Abschluss zu bringen und ein letztes Widerspruchsverfahren zu beenden sowie den bestehenden Ableitungsgraben zwischen den Anwesen Brückenstraße 2 und dem Nachbaranwesen dauerhaft zu sichern, hat sich der Markt Burkardroth vermittelnd in das Verfahren eingebracht. Als Entschädigung für die dauerhafte Sicherung zahlt der Markt das im Juni 2022 ausgeschüttete bis dato nicht von der TG Premich verwendete Restguthaben in Höhe von 4.197,25 Euro an die TG zurück. Die damalige Auszahlung resultierte aus einer Bereinigung des Teilnehmerkontos durch eine Zuteilung Landschaftspflegeflächen ohne Geld. Außerdem erhält der Markt als zusätzliche Flächenzuweisung das unmittelbar an der Fußgängerbrücke gelegene 764 m² große Grundstück bei gleichzeitiger 10%iger Kostenbeteiligung in Höhe von 267,40 Euro.
Weiterhin ist die Ausbauvereinbarung Nr. 6, MKZ 213012, vom 15.11.2011 über einen Grabenausbau mit Rahmendurchlässen unter Kostenbeteiligung des Marktes Burkardroth nicht umgesetzt worden. Der Vorstand der TG hat in seiner letzten Sitzung ergänzend beschlossen, den Ausbau Nr. 6 aus dem Plan herauszunehmen. Eine Umsetzung der Maßnahme ist wegen des weit fortgeschrittenen Verfahrensstandes nicht vertretbar und u.a. auch hinsichtlich der Bereitstellung notwendiger Ausgleichsflächen nicht mehr realisierbar. Das ALE weißt weiter darauf hin, dass die Vereinbarung außer Kraft getreten ist, da mit der Maßnahme nicht innerhalb von 5 Jahren begonnen wurde. Es wird darum gebeten, auch Seites der Gemeinde, der Auflösung der Vereinbarung offiziell zuzustimmen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und ermächtigt den Ersten Bürgermeister bzw. die Verwaltung zur entsprechenden rechtlichen und finanziellen Abwicklung zum Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens der TG Premich. Weiterhin wird beschlossen, der Auflösung der Ausbauvereinbarung Nr. 6 vom 15.11.2011 zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.10.2024 08:19 Uhr