Informationen; Notwendige Tonnagebeschränkungen als Ergebnis der durchgeführten Brückenprüfungen
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Marktgemeinderates, 22.10.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
---|---|---|---|---|---|---|
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) | Sitzung des Marktgemeinderates | 22.10.2024 | ö | informativ | 9 |
Sachverhalt
04 BW 04 - Brücke zur Schmalzmühle
07 BW 06 - Brücke Talstraße
07 BW 11 - Waldberger Straße / Brücke nach Sandberg
ist demnach die Tragfähigkeit gemäß den einschlägigen Bestimmungen auf 6 t zul. Gesamtgewicht herabzustufen und entsprechend zu beschildern. Gleiches gilt auch für die Brücke
01 BW 06 Obere Marktstraße (Bachüberdeckung)
zudem ist hier der untertunnelte Gehwegbereich verkehrssicher gegen Überfahren aus dem Verkehrsraum Straße zu trennen. Für evtl. notwendiges lokales Überfahren zur Andienung angrenzender Gehöfte/Anwesen ist dies ggf. im Einzelfall hinsichtlich erforderlicher Tragfähigkeit/Zulässigkeit auf die zutreffende Örtlichkeit bezogen gesondert zu prüfen.
Diskussionsverlauf
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0