Information; Erteilung der bergrechtlichen Erlaubnis ,,Brend“ zur Aufsuchung der bergfreien Bodenschätze


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 01.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 01.04.2025 ö informativ 7

Sachverhalt

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWI) erlässt aufgrund von §§ 5, 6, 7, 10, 11, 16 Abs. 4 BbergG und Art. 36 Abs. 1, 2 BayVwVfG folgenden
Bescheid.
Der Kupfer Copper Germany GmbH (HR-Nummer 130241, hinterlegt beim Amtsgericht Frankfurt am Main), Alfred-Herrhausen-Allee 3-5, 65760 Eschborn wird die Erlaubnis „Brend“ zur Aufsuchung der bergfreien Bodenschätze Kupfer (Cu), Blei (Pb), Zink (Zn), Silber (Ag), Gold (Au), Zinn (Sn), Wolfram (W), Lithium (Li), Molybd&n (Mo) Vanadium (V), Kobalt (Co) sowie Nickel (Ni) zu gewerblichen Zwecken erteilt. 
Das Erlaubnisfeld ist durch die zeichnerische Darstellung in der dem Bescheid angefügten Karte bestimmt und erstreckt sich von den Feldeckpunkten 21 und 28 bis zur nördlichen Grenze zwischen dem Freistaat Bayern und dem Freistaat Thüringen. Die durch die Koordinaten des Feldes bzw. des Hilfspolygonzuges zur Grenze festgestellte Fläche betragt 1.067.585.100 m². Das Feld liegt im Regierungsbezirk Unterfranken, den Landkreisen Rhön-Grabfeld und Bad Kissingen sowie im Bergamtsbezirk Nordbayern.
Die Erlaubnis ist für den Zeitraum vom 01.03.2025 bis zum 28.02.2030 befristet.

Beschluss

Das Ratsgremium nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.05.2025 09:35 Uhr