Überprüfung und Anpassung Hallenmieten


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 12.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 12.03.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

In vergangenen Rechnungsprüfungen wurde auf die Überprüfung der Hallenmieten hingewiesen.
Die Festsetzung der Nutzungsentgelte für den Breitensport für die Schulturnhallen wurde in der Haupt- und Finanzausschuss-Sitzung vom 10.07.1990 beschlossen. Damals wurde ein Nutzungsentgelt in Höhe von 8,00 DM je Belegungsstunde festgelegt. Für die Abrechnung ist nicht die tatsächliche Inanspruchnahme, sondern eine fiktive Belegung von 30 Wochenstunden jährlich zugrunde gelegt. Zurzeit werden insgesamt 21,25 Stunden verteilt auf die 3 Schulturnhallen mit einem Jahresentgelt von insgesamt 2.580 Euro abgerechnet. Übungsstunden mit Jugendlichen werden gemäß Beschluss vom 05.03.1996 im Sinne der Jugendförderung nicht eingefordert.
Das Entgelt wurde nach der Währungsumstellung verwaltungsintern auf 4,00 Euro pro Belegstunde gerundet. Trotz der Kenntnis darüber, dass eine Kostendeckung nicht erreicht werden kann hat sich der Marktgemeinderat mit Beschluss vom 28.09.2004 gegen eine Entgelterhöhung ausgesprochen.
Vor allem in den letzten Jahren sind die Energiekosten stark angestiegen. Der Verbraucherpreisindex kann für die Steigerung der Verbrauchspreise als Anhaltspunkt angenommen werden. Betrachtet man die Zeitspanne 1990 bis 2022, so errechnet sich eine Steigerung um ca. 80%.
Aus diesem Grund ist abzuwägen, ob und wenn ja, in welchem Umfang eine Anpassung der Nutzungsentgelte vorgenommen werden soll. 

Beschluss

Nach reiflicher Abwägung hält der Marktgemeinderat an den bisherigen Abrechnungssätzen im Rahmen einer Vereinsförderung weiterhin fest, zumal die Schulturnhallen i.d.R. nicht für gewinnorientierte Veranstaltungen genutzt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.06.2024 10:10 Uhr