Feuerwehrwesen; Bestätigung der bisherigen Förderpraxis


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 12.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 12.03.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Im Rahmen der überörtlichen Rechnungsprüfung wurde unter TZ 19c folgendes festgestellt: „Bei Zahlungseingängen auf Kostenersatzansprüche (Haushaltsstelle 1300.1100) werden die für den Personaleinsatz der Feuerwehrdienstleistenden geltend gemachten Anteile des Ersatzes vollständig an die jeweiligen Feuerwehrvereine durch „Rot“-Absetzungen als (freiwillige) Förderung des Feuerwehrvereins weitergeleitet. … Künftig sollten sowohl die Einnahmen aus den Aufwendungs- und Kostenersätzen als auch die Ausgaben für die Vereinsförderung vollständig im Haushaltsplan veranschlagt und auch in der Haushaltsrechnung nachgewiesen werden. Hierfür wäre ggf. eine Haushaltsstelle für die Vereinsförderung zu bilden. Im Übrigen sollte der Marktgemeinderat sich damit befassen und – wenn diese Förderpraxis beibehalten werden soll – einen Grundsatzbeschluss hierzu fassen. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf § 8 Abs. 2 Nr. 2 lit. f der Geschäftsordnung vom 27.05.2020 i.d.F. vom 26.07.2022, wonach der erste Bürgermeister Zuschüsse an Vereine und Verbände bis zu einem Betrag von 1.500 € je Einzelfall leisten kann.“
Die bisherige Praxis der Weitergabe des Personalkostenanteils wird bereits seit 1988 durchgängig praktiziert. Eine gesonderte Festlegung hierfür liegt nicht vor, sondern wurde über die Zuschussermächtigung des Bürgermeisters im Rahmen der GeschO als abgedeckt angesehen. Bei einer erhöhten Einsatztätigkeit könnte der aktuelle Ermächtigungsrahmen überschritten werden. Von 2018 bis 2022 wurden über 31.000 Euro als Aufwendungsersatz eingenommen und hiervon rd. 18.000 Euro als Personalkostenanteile an die Feuerwehren weitergeleitet.

Beschluss

In Anerkennung des persönlichen Einsatzes der Feuerwehrdienstleistenden beschließt der Marktgemeinderat die bisherige Förderpraxis zur Weiterleitung der Personalkostenanteile an die Feuerwehren beizubehalten. Die Auszahlungen sind künftig als Zuschüsse zu verbuchen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.06.2024 10:10 Uhr