Bauleitplanung der Stadt Bad Kissingen; Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter“, Gemarkung Bad Kissingen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 07.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 07.05.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 05. April 2024 informierte die Stadt Bad Kissingen den Markt Burkardroth über die geplante Aufstellung des Bebauungsplans "Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter" inkl. der Begründung in der Fassung vom 20. März 2024. Gemäß §4 Abs. 1 BauGB läuft vom 15.04.2024 bis einschließlich 17.05.2024 die frühzeitige Behördenbeteiligung. Dem Markt Burkardroth wird während dieser Frist Gelegenheit zur Stellungnahme eröffnet. 
Für das ehemalige Gelände der Gärtnerei Zaak an der Oskar-von-Miller-Straße in Bad Kissingen ist eine städtebauliche Neuordnung geplant. Das Bebauungsplangebiet grenzt an das Gewerbegebiet „Bad Kissingen Süd“ an. Bei der geplanten Nutzung handelt es sich im Sondergebiet um einen Lebensmittelvollsortimenter und im geplanten Gewerbegebiet um eine gewerbeähnliche Nutzung (z.B. Büros, Praxen, kleine Ladeneinheiten etc.). Der insgesamt ca. 9.820 m² große räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgende Grundstücke der Gemarkung Bad Kissingen: Fl.-Nr. 2614, Teilflächen Fl.-Nr. 2614/2, 2614/4, 2614/6, 2627.

Beschluss

Nach Einsichtnahme in die Planunterlagen stellt der Marktgemeinderat fest, dass von dem Vorhaben keine Belange des Marktes Burkardroth berührt und dementsprechend auch keine Einwände erhoben werden. Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, gleiches ggf. auch in späteren Verfahrensschritten zu bekunden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.06.2024 09:28 Uhr