Datum: 02.05.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Burkardroth
Nichtöffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:15 Uhr
Öffentliche Sitzung, 19:15 Uhr bis 19:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 18.04.2023
2 Bauantrag: Dachgeschossausbau und Einbau von drei Dachgauben (Kilianstraße 2, Fl. Nr. 828, Lauter)
3 Bauantrag: Errichtung einer Gartenhütte mit Holzlege (Frauenrother Straße 21, Fl. Nr. 1163/1, Wollbach)
4 Bauvoranfrage: Bebauung des Grundstücks Am Brunnenpfad 4, Fl. Nr. 207/2, Gemarkung Burkardroth
5 Bauleitplanerische Änderung des Markt Oberthulba, 1. Änderung des Bebauungsplanes Freizeitgelände Thulba, Zweckbestimmung "Freizeit und Erholung" mit Anpassung des Flächennutzungsplanes
6 Behandlung der Anregungen der letzten Bürgerversammlungen

Sitzungsdokumente öffentlich
Download 2023-05-02 - Bekanntmachung.pdf
Download 2023-05-02 - Niederschrift ÖT.pdf

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1. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 18.04.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 02.05.2023 ö 1

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 18.04.2023 wurde den Ratsmitgliedern über das Ratsinformationssystem (RIS) zur Verfügung gestellt.

Beschluss

Hiergegen erheben sich keine Einwände. Die Niederschrift gilt gemäß § 23 Abs. 2 Satz 2 GeschO als genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. Bauantrag: Dachgeschossausbau und Einbau von drei Dachgauben (Kilianstraße 2, Fl. Nr. 828, Lauter)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 02.05.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die geplante bauliche Anlage liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Nordwestlich des Dorfes“ in Lauter. Die Erschließung ist gesichert. In der Marktgemeinderatssitzung am 04.10.2022 (TOP 5) wurde das geplante Bauvorhaben als Bauvoranfrage behandelt und einstimmig befürwortet. Die in der Sitzung geforderten Änderungen der Gaubenbreiten wurden in den eingereichten Bauzeichnungen eingearbeitet.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. Befreiungen von den Festsetzungen werden hinsichtlich der Dachform des Unterschreitens der Dachneigung und der zulässigen Gaubenbreite erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3. Bauantrag: Errichtung einer Gartenhütte mit Holzlege (Frauenrother Straße 21, Fl. Nr. 1163/1, Wollbach)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 02.05.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die geplante bauliche Anlage liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Tiefenweg“ in Wollbach. Die Erschließung ist gesichert. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. Befreiungen von den Festsetzungen werden hinsichtlich der Dachform, Dachneigung und der Dacheindeckung erteilt?

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4. Bauvoranfrage: Bebauung des Grundstücks Am Brunnenpfad 4, Fl. Nr. 207/2, Gemarkung Burkardroth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 02.05.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Grundstück Fl. Nr. 207/2 Gemarkung Burkardroth wurde nach Auskunft des Landratsamt Bad Kissingen (Email vom 26.11.2020) dem unbeplanten Innenbereich zugeordnet. Die Erschließung muss hinsichtlich der Wasserversorgung und der Entwässerung noch über einen Erschließungsvertrag mit dem Markt Burkardroth gesichert werden. Die Zufahrt über die Straße „Am Brunnenpfad“, Fl. Nr. 205/2 ist vorhanden.

Diskussionsverlauf

Um eine Entscheidung treffen zu können benötigt der Marktgemeinderat vom Bauwilligen eine genauere Beschreibung und Skizzierung des Bauvorhabens.

Beschluss

Die Entscheidung zur Genehmigung der Bauvoranfrage wird aufgrund der fehlenden Angaben des Bauwilligen vertagt. Es sind entsprechende Skizzen über das Bauvorhaben einzureichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5. Bauleitplanerische Änderung des Markt Oberthulba, 1. Änderung des Bebauungsplanes Freizeitgelände Thulba, Zweckbestimmung "Freizeit und Erholung" mit Anpassung des Flächennutzungsplanes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 02.05.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 07. April 2023 informierte der Landschaftsarchitekt und Stadtplaner Klaus Neisser den Markt Burkardroth über die geplante 1. Änderung des o. g. Bebauungsplanes mit Anpassung des Flächennutzungsplanes (7. Änderung) inkl. der Begründung in der Fassung vom 14. März 2023. Gemäß §4 Abs. 1 BauGB läuft vom 11.04.2023 bis einschließlich 12.05.2023 die frühzeitige Beteiligung. Dem Markt Burkardroth wird während dieser Frist Gelegenheit zur Stellungnahme eröffnet.

Beschluss

Nach Einsichtnahme in die Planunterlagen stellt der Marktgemeinderat fest, dass von dem Vorhaben keine Belange des Marktes Burkardroth berührt und dementsprechend auch keine Einwände erhoben werden. Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, gleiches ggf. auch in späteren Verfahrensschritten zu bekunden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Behandlung der Anregungen der letzten Bürgerversammlungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 02.05.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Bürgermeister Daniel Wehner bezieht zu den einzelnen Anregungen, Empfehlungen und Wünschen, die in den letzten vier Bürgerversammlungen (in Burkardroth/Wollbach/Zahlbach, Gefäll, Waldfenster und Frauenroth) vorgetragen wurden, eingehend Stellung. Im Ergebnis bleibt dazu festzuhalten, dass bei fast allen das Erforderliche bereits veranlasst ist. Für die übrigen Punkte sagt er die Vorbereitung zur - wenn notwendig - beschlussmäßigen Behandlung im Marktgemeinderat zu. Gesondert vertieft werden nur einzelne Punkte:

Diskussionsverlauf

Marktgemeinderat Florian Eickhoff stellt in diesem Zusammenhang die Frage, wie sich die Preisentwicklung beim Holzverkauf darstellt. Diese Frage wurde auch in den Bürgerversammlungen häufig gestellt. Dazu führt Geschäftsleiter Heiko Schuhmann aus, dass die Preise im Herbst für die neue Saison dann neu festgelegt werden und über die Saison für alle Besteller gleichbleibt. Wie die Preise im Herbst sind, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorhergesagt werden.

Beschluss

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen, die laufenden Anfragen noch abgearbeitet. Die Nutzung der Fläche des ehemaligen Feuerwehrhauses Zahlbach soll gesondert beurteilt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.10.2023 10:16 Uhr