Datum: 25.07.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Burkardroth
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:20 Uhr bis 20:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 04.07.2023
2 Bauantrag: Abbruch des bestehenden Dachstuhls der Scheune, Abbruch von zwei Nebengebäuden, Errichtung eines Pultdaches auf der bestehenden Scheune, Kreuzbergstraße 18, Fl. Nr. 161, Gem. Stangenroth
3 Bauantrag: Balkonanbau mit Glasdach an best. Wohnhaus, Lindenstraße 7, Fl. Nr. 135, Gem. Wollbach
4 Errichtung eines Weideunterstandes, Fl. Nr. 1851, Gem. Waldfenster
5 5. Änderung des Bebauungsplans "Dürre Wiese - Barnsteiner Feld", Gemeinde Riedenberg, Gemarkung Riedenberg
6 Haushaltsjahr 2021 - Feststellung der Jahresrechnung und Entlastung
7 Informationen
8 Bekanntgabe von Vergabeentscheidungen

Sitzungsdokumente öffentlich
Download 2023-07-25 - Bekanntmachung.pdf
Download 2023-07-25 - Niederschrift ÖT.pdf

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1. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 04.07.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 25.07.2023 ö 1

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 04.07.2023 wurde den Ratsmitgliedern über das Ratsinformationssystem (RIS) zur Verfügung gestellt.

Beschluss

Hiergegen erheben sich keine Einwände. Die Niederschrift gilt gemäß § 23 Abs. 2 Satz 2 GeschO als genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. Bauantrag: Abbruch des bestehenden Dachstuhls der Scheune, Abbruch von zwei Nebengebäuden, Errichtung eines Pultdaches auf der bestehenden Scheune, Kreuzbergstraße 18, Fl. Nr. 161, Gem. Stangenroth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 25.07.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das geplante bauliche Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich von Stangenroth. Die Erschließung ist gesichert. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3. Bauantrag: Balkonanbau mit Glasdach an best. Wohnhaus, Lindenstraße 7, Fl. Nr. 135, Gem. Wollbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 25.07.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die geplante bauliche Anlage liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Käsenbrunnen“ in Wollbach. Die Erschließung ist gesichert. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt, ebenso die Befreiungen von den Festsetzungen hinsichtlich der Dachform und Dachneigung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. Errichtung eines Weideunterstandes, Fl. Nr. 1851, Gem. Waldfenster

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 25.07.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Antragssteller möchte auf seinem landwirtschaftlichen Grundstück Fl. Nr. 1851, Gem. Waldfenster einen Weideunterstand mit den Abmaßen von 6,00 m x 8,00 m errichten. Die Höhe beträgt im Mittel ca. 3,00 m. Es ist geplant, die Konstruktion des Weideunterstandes mit Holzpfosten auf 6 Einzelfundamente zu errichten. Alle 4 Seiten bleiben offen, die Dacheindeckung erfolgt mit freitragendem Trapezblech in der Farbe Rotbraun. Der bestehende Unterstand wird abgebaut und durch den neuen Weideunterstand ersetzt.
Anbei die naturschutzfachliche Stellungnahme von Herrn Schaub (Naturschutz) vom 07.06.2023:
Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich von Waldfenster, östlich befindet sich direkt angrenzend ein Wirtschaftsgebäude, die weitere Umgebung ist von Landwirtschaft geprägt. Da die Fläche im Außenbereich liegt, kann die „Arbeitshilfe für einfache Bauvorhaben im Außenbereich“ herangezogen werden. Der Ausgangszustand der Fläche ist A11, es sind keine weiteren Schutzgüter berührt und die genehmigungspflichtig versiegelte Fläche ist kleiner als 200 m². Der Einfluss auf das Landschaftsbild ist durch die offene Bauweise und die direkt nebenan liegende bereits vorhandene Bebauung minimal. Somit liegt kein erheblicher Eingriff vor und ein Ausgleich ist nicht notwendig.
Nach Auskunft vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) in Bad Neustadt a. d. Saale, Telefonat mit Herrn Klein, handelt es sich um ein privilegiertes Bauvorhaben in angemessener Größe.

Beschluss

Das geplante bauliche Vorhaben liegt im Außenbereich von Waldfenster. Das gemeindliche Einvernehmen nach §36 BauGB wird unter der Bedingung erteilt, dass aus naturschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken bestehen oder wenn die Baumaßnahme als sonstiges Vorhaben nach Bewertung durch die Genehmigungsbehörde ausnahmsweise als genehmigungsfähig angesehen werden kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5. 5. Änderung des Bebauungsplans "Dürre Wiese - Barnsteiner Feld", Gemeinde Riedenberg, Gemarkung Riedenberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 25.07.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 22. Juni 2023 informierte das Ingenieurbüro für Bauwesen „Planungsschmiede“ aus 97076 Würzburg den Markt Burkardroth über die geplante 5. Änderung des Bebauungsplanes „Dürre Wiese – Barnsteiner Feld“ Gemeinde Riedenberg, Gemarkung Riedenberg inkl. der Begründung in der Fassung vom 29. März 2023. 
Der Gemeinderat Riedenberg hat in seiner Sitzung vom 29. März 2023 die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Dürre Wiese – Barnsteiner Feld“ beschlossen. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB läuft vom 03.Juni 2023 bis einschließlich 04.August 2023 die Beteiligung der Behörden. Dem Markt Burkardroth wird während dieser Frist Gelegenheit zur Stellungnahme eröffnet.

Beschluss

Nach Einsichtnahme in die Planunterlagen stellt der Marktgemeinderat fest, dass von dem Vorhaben keine Belange des Marktes Burkardroth berührt und dementsprechend auch keine Einwände erhoben werden. Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, gleiches ggf. auch in späteren Verfahrensschritten zu bekunden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. Haushaltsjahr 2021 - Feststellung der Jahresrechnung und Entlastung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 25.07.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021;
Feststellung der Jahresrechnung und Entlastung

Die Jahresrechnung 2021 wurde am 13.02.2023 vom Rechnungsprüfungsausschuss der örtlichen Prüfung unterzogen. Außer noch ausstehenden Hinweisen aus früheren Prüfungen wurden keine behandlungsnotwendigen Punkte festgestellt. 

Gemäß dem dieser Niederschrift dauerhaft beigefügten Rechenschaftsbericht vom 05. Januar 2022 schließt das Haushaltsjahr 2021 mit folgenden Zahlen ab:


Der Schuldenstand seit 01. September 2013         0,00 €


Beschluss 1

Der Marktgemeinderat stellt gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

Zur folgenden Beschlussfassung übernimmt zweite Bürgermeisterin Silvia Metz die Sitzungsleitung.
Der Marktgemeinderat beschließt, aufgrund der vorgelegten Jahresrechnung sowie der durchgeführten örtlichen Rechnungsprüfung die Entlastung zu erteilen. Gleichzeitig werden die im Haushaltsjahr 2021 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Beschlüssen erfolgt ist, dem Marktgemeinderat bekanntgegeben und gemäß Art. 66 GO nachträglich genehmigt.
Erster Bürgermeister Daniel Wehner nimmt gemäß Art. 49 GO wegen persönlicher Beteiligung an Beratung und Abstimmung nicht teil.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 25.07.2023 ö informativ 7

Sachverhalt

Genehmigungsfreistellungsverfahren:
Sanierung Dach mit Errichtung einer Dachgaube, Von-Henneberg-Straße 69, Fl. Nr. 172, Gem. Stralsbach
Das geplante bauliche Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich von Stralsbach. Die Erschließung ist gesichert. 
Wenn im Dachgeschoss eine neue zusätzliche Wohneinheit entsteht (Einschließlich die Errichtung von Dachgauben), muss hierfür kein „Bauantrag“ eingereicht werden. Die Vorlage im „Genehmigungsfreistellungsverfahren“ ist ausreichend. Dies ist seit 01.02.2021 auch im unbeplanten Innenbereich (§34) möglich, wird in der Bayrischen Bauordnung im § 58, Abs. (2) geregelt. 
Nach Rücksprache mit dem LRA ist die Vorlage im „Genehmigungsfreistellungsverfahren“ für das 2/3 geschossige Wohnhaus korrekt. 

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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8. Bekanntgabe von Vergabeentscheidungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 25.07.2023 ö 8

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Daniel Wehner gibt folgende Vergabeentscheidung aus vergangenen Sitzungen bekannt:
Bauaufträge:
Auftragnehmer:
Auftragssumme:
Feuerwehrgerätehaus Oehrberg
Gewerk 18 - Einsatzspinde
Firma Kessler & Söhne
70469 Stuttgart
11.926,78 €
Kindergarten Burkardroth
Gewerk 14 – Maler
Firma Dominik Schoch
97705 Burkardroth – Stralsbach
15.221,29 €
Kindergarten Burkardroth
Gewerk 15 – Fliesen
Firma Daniel Bocklet
97708 Bad Bocklet – Steinach
12.508,57 €
Kindergarten Burkardroth
Gewerk 16 – Erdarbeiten Nahwärme
Firma Zehe Bau
97705 Burkardroth – Premich
9.150,01 €



Kindergarten Burkardroth
Planungsleistung Außenanlage
Architekturbüro Wiener
97753 Karlstadt
Dienstleistung
Radweganbindung Bu – Sta
Planungsleistung
Ingenieurbüro Hossfeld & Fischer
97688 Bad Kissingen
Dienstleistung

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.10.2023 11:06 Uhr