Datum: 30.01.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Burkardroth
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:45 Uhr bis 21:05 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 09.01.2024
2 Bauantrag: Errichtung von zwei Dachaufbauten auf dem vorhandenen Wohnhaus, Fl.-Nr. 187/3, Seebachstraße 5, Gem. Gefäll
3 8. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan vom Markt Oberthulba; Frühzeitige Beteiligung der Behörde an der Bauleitplanung nach § 4 Abs. 1 BauGB
4 Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Sondergebiet Einzelhandel Mäuswinkel", Gemarkung Oberthulba; Frühzeitige Beteiligung der Behörde an der Bauleitplanung nach § 4 Abs. 1 BauGB
5 Aufstellung des Bebauungsplanes "Neumühle III", Gemarkung Oberthulba; Frühzeitige Beteiligung der Behörde an der Bauleitplanung nach § 4 Abs. 1 BauGB
6 WIM-Projekt; Antrag auf Übernahme des ungedeckten Fehlbetrages
7 Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023; Information gemäß Art. 102 Abs. 2 GO
8 Sachstandbericht "Allianz Kissinger Bogen" 2023
9 Gigabitausbau; Informations- und Unterstützungsschreiben an alle Haushalte

Sitzungsdokumente öffentlich
Download 2024-01-30 - Bekanntmachung.pdf
Download 2024-01-30 - Niederschrift ÖT.pdf

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1. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 09.01.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 30.01.2024 ö 1

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 09.01.2024 wurde den Ratsmitgliedern über das Ratsinformationssystem (RIS) zur Verfügung gestellt.

Beschluss

Hiergegen erheben sich keine Einwände. Die Niederschrift gilt gemäß § 23 Abs. 2 Satz 2 GeschO als genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. Bauantrag: Errichtung von zwei Dachaufbauten auf dem vorhandenen Wohnhaus, Fl.-Nr. 187/3, Seebachstraße 5, Gem. Gefäll

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 30.01.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die geplante baulichen Anlage liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Am Kapellchen“ in Gefäll. Die Erschließung ist gesichert.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. Befreiungen von den Festsetzungen werden hinsichtlich der Dachform und Dachneigung und des Überschreitens der Gaubenbreite erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Erster Bürgermeister Daniel Wehner hat wegen persönlicher Beteiligung gemäß Art. 49 GO an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

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3. 8. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan vom Markt Oberthulba; Frühzeitige Beteiligung der Behörde an der Bauleitplanung nach § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 30.01.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 12. Januar 2024 informierte der Landschaftsarchitekt Dipl.-Ing. (FH) Manfred Jahnke über die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes vom Markt Oberthulba. Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird der Markt Burkardroth über das Änderungsverfahren unterrichtet. Bis zum 16.02.2024 wird dem Markt Burkardroth Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Beschluss

Nach Einsichtnahme in die Planunterlagen stellt der Marktgemeinderat fest, dass von dem geplanten Bebauungsplan keine Belange des Marktes Burkardroth berührt und dementsprechend auch keine Einwände erhoben werden. Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, gleiches ggf. auch in späteren Verfahrensschritten zu bekunden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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4. Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Sondergebiet Einzelhandel Mäuswinkel", Gemarkung Oberthulba; Frühzeitige Beteiligung der Behörde an der Bauleitplanung nach § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 30.01.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 12.01.2024 informierte der Landschaftsarchitekt Dipl. Ing. (FH) Manfred Jahnke über die Aufstellung des Bebauungsplans "Sondergebiet Einzelhandel Mäuswinkel", Gemarkung Oberthulba. Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird der Markt Burkardroth über das Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans „Sondergebiet Einzelhandel Mäuswinkel“ unterrichtet. Bis zum 16.02.2024 wird dem Markt Burkardroth Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Beschluss

Nach Einsichtnahme in die Planunterlagen stellt der Marktgemeinderat fest, dass von dem geplanten Bebauungsplan keine Belange des Marktes Burkardroth berührt und dementsprechend auch keine Einwände erhoben werden. Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, gleiches ggf. auch in späteren Verfahrensschritten zu bekunden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. Aufstellung des Bebauungsplanes "Neumühle III", Gemarkung Oberthulba; Frühzeitige Beteiligung der Behörde an der Bauleitplanung nach § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 30.01.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 12. Januar 2024 informierte das Planungsbüro für Bauwesen „Bautechnik – Kirchner“ über die Aufstellung des Bebauungsplans "Neumühle III", Gemarkung Oberthulba. Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird der Markt Burkardroth über das Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans „Neumühle III“, Gemarkung Oberthulba, unterrichtet. Während der genannten Frist vom 15.01.2024 bis einschließlich 16.02.2024 wird dem Markt Burkardroth Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Beschluss

Nach Einsichtnahme in die Planunterlagen stellt der Marktgemeinderat fest, dass von dem geplanten Bebauungsplan keine Belange des Marktes Burkardroth berührt und dementsprechend auch keine Einwände erhoben werden. Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, gleiches ggf. auch in späteren Verfahrensschritten zu bekunden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6. WIM-Projekt; Antrag auf Übernahme des ungedeckten Fehlbetrages

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 30.01.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Mit Schriftsatz vom 6. Oktober 2023 beantragt der Musik- und Heimatverein Katzenbach e. V. (im Namen aller Musikvereine im Markt Burkardroth) in Absprache mit der Schulleitung die Fortführung des auch von der Lehrerschaft sehr begrüßten Projekts „Wir musizieren“ in den jahrgangsgemischten 1./2. Klassen der Grundschule für das Schuljahr 2023/2024 sowie auch für die folgenden Jahre. Die Gesamtkosten (Lehrerpersonalkosten für die WIM-Kraft, Lehrerfortbildung usw.) für eine WIM-Klasse betragen derzeit ca. 1.300 Euro pro Schulhalbjahr, d. h. bei acht Klassen fallen für dieses Zeitraum 10.400 Euro an. Über Zuschüsse und Sponsoren können ca. 2.000 Euro finanziert werden, es besteht demnach eine Förderlücke in Höhe von 8.400 Euro je Halbjahr.

Diskussionsverlauf

Das WIM-Projekt wird von den Marktgemeinderatsmitglieder als wichtig für die Förderung unserer Kinder im Markt und zur Unterstützung der Musikvereine angesehen. Allerdings kommt aus dem Gremium auch die Anregung, mit Blick auf die Zukunft, die Sponsorensuche zu intensivieren.

Beschluss

Der Markt Burkardroth hat das WIM-Projekt bislang immer unterstützt (vgl. zuletzt TOP 10 vom 10.01.2023), er genehmigt auch für das Schuljahr 2023/2024 die Übernahme des ungedeckten Betrages in Höhe von 8.400 Euro pro Schulhalbjahr.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7. Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023; Information gemäß Art. 102 Abs. 2 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 30.01.2024 ö informativ 7

Sachverhalt

Gemäß Art. 102 Abs. 2 GO ist die Jahresrechnung innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Gemeinderat vorzulegen.
Der Schuldenstand seit 01. September 2013         0,00 €

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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8. Sachstandbericht "Allianz Kissinger Bogen" 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 30.01.2024 ö informativ 8

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat mit den Sitzungsunterlagen den Sachstandbericht der Allianz Kissinger Bogen für das Jahr 2023 zur Information erhalten.

Diskussionsverlauf

Vom ersten Bürgermeister Daniel Wehner werden stichpunktartig die Punkte aus dem Sachstandsbericht vorgestellt und die gute Zusammenarbeit und das Engagement der beiden Allianz-Managerinnen gelobt. 
Als Anregung wird aus dem Gremium hervorgebracht, zukünftig die Anschaffung von großen Maschinen gemeinschaftlich anzugehen. 

Beschluss

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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9. Gigabitausbau; Informations- und Unterstützungsschreiben an alle Haushalte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 30.01.2024 ö informativ 9

Sachverhalt

In Abstimmung mit der Telekom können nunmehr endlich erste Informationen an alle Bürgerinnen und Bürger herausgegeben werden. Neben dem Flyer für Internet und Ortsschelle wird in Kürze auch ein gemeindliches Werbe- und Unterstützungsschreiben durch die Telekom bzw. den Netzbetreiber an alle im Ausbaubereich liegenden Anwesen versendet werden.

Diskussionsverlauf

Eine Aussage über genauere Details, zum Beispiel wie viele Bautrupps gleichzeitig arbeiten oder in welcher Reihenfolge die Ortsteile angegangen werden, kann noch nicht getroffen werden. 
Nach Auskunft der Telekom wird eine Straße allerdings nur dann ausgebaut, wenn in der jeweiligen Straße mindestens eine Anschlussbuchung vorliegt. Die bisherigen Buchungszahlen bestätigen, dass ein starkes Interesse am Glasfaserausbau besteht.
Die Mandatsträger werden bereits jetzt dazu aufgerufen, auch die Bauumsetzung dauerhaft und intensiv zu begleiten. Aufgrund der Flächengröße werden bei der Bauumsetzung zwangsläufig Probleme auftauchen denen – im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger - frühzeitig begegnet werden soll.

Beschluss

Das Ratsgremium nimmt die Information, dass endlich Bewegung in eine gemeinsame Informationskampagne kommt erfreut zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.03.2024 11:01 Uhr