Kanalsanierung - fehlende Kontrollschächte in Grundstücksanschlüssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  23. Sitzung des Gemeinderates, 21.03.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 23. Sitzung des Gemeinderates 21.03.2016 ö beschließend 6

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt: Soweit bei Grundstücken ohne Kontrollschacht in der Entwässerungsanlage des Grundstücks die Herstellung eines Kontrollschachts aus technischen Gründen unverhältnismäßig aufwändig wäre und besondere Probleme durch das Fehlen eines Kontrollschachts nicht erkennbar sind, sieht die Gemeinde von der Bestimmung, dass gemäß § 9 Abs. 3 Satz 1 der gemeindlichen Entwässerungssatzung am Ende der Grundstücksentwässerungsanlage ein Kontrollschacht zu errichten ist, ab.
 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 23.05.2016 13:48 Uhr