Bestellung der Bürgermeister zu Standesbeamten für Eheschließungen und Lebenspartnerschaften


Daten angezeigt aus Sitzung:  30. Sitzung des Gemeinderates, 07.11.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 30. Sitzung des Gemeinderates 07.11.2016 ö beschließend 5

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den 1. Bürgermeister Hans Kaltner gemäß § 2 Abs. 3 AVPStG zum Standesbeamten, dessen Aufgabenbereich auf die Vornahme von Eheschließungen und die Begründung von Lebenspartnerschaften beschränkt ist, zu bestellen.

Der Gemeinderat beschließt, den 2. Bürgermeister Christian Knapp gemäß § 2 Abs. 3 AVPStG zum Standesbeamten, dessen Aufgabenbereich auf die Vornahme von Eheschließungen und die Begründung von Lebenspartnerschaften beschränkt ist, zu bestellen.

Der Gemeinderat beschließt, den 3. Bürgermeister Gerhard Kaltner gemäß § 2 Abs. 3 AVPStG zum Standesbeamten, dessen Aufgabenbereich auf die Vornahme von Eheschließungen und die Begründung von Lebenspartnerschaften beschränkt ist, zu bestellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

Datenstand vom 15.11.2016 14:20 Uhr