Ausgleichszahlungen in den Wasserschutzgebieten in Pfaffenhofen und Lauterbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  48. Sitzung des Gemeinderates, 25.06.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 48. Sitzung des Gemeinderates 25.06.2018 ö beschließend 8

Beschluss

Ausgleichszahlungen für Flächen in den Wasserschutzgebieten in Pfaffenhofen und Lauterbach sind grundsätzlich an die Bewirtschafter der land- und forstwirtschaftlichen Flurstücke gegen Vorlage des Bewirtschaftungsnachweises auszubezahlen. Andernfalls ist eine Übereinkunft von Eigentümer/Besitzer und Pächter vorzulegen.
Wird keines der vorgenannten Dokumente vorgelegt, leistet die Gemeinde keine Ausgleichszahlung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.07.2018 14:01 Uhr