Ausgleichszahlungen in den Wasserschutzgebieten in Pfaffenhofen und Lauterbach
Daten angezeigt aus Sitzung: 48. Sitzung des Gemeinderates, 25.06.2018
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 48. Sitzung des Gemeinderates | 25.06.2018 | ö | beschließend | 8 |
Beschluss
Ausgleichszahlungen für Flächen in den Wasserschutzgebieten in Pfaffenhofen und Lauterbach sind grundsätzlich an die Bewirtschafter der land- und forstwirtschaftlichen Flurstücke gegen Vorlage des Bewirtschaftungsnachweises auszubezahlen. Andernfalls ist eine Übereinkunft von Eigentümer/Besitzer und Pächter vorzulegen.
Wird keines der vorgenannten Dokumente vorgelegt, leistet die Gemeinde keine Ausgleichszahlung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.07.2018 14:01 Uhr