Rechtsverfahren zur Festsetzung des Überschwemmungsgebiets der Zusam und der Laugna durch das Landratsamt Dillingen a.d.Donau
Daten angezeigt aus Sitzung:
51. Sitzung des Gemeinderates, 24.09.2018
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass dem Landratsamt Dillingen Folgendes als Stellungnahme der Gemeinde Buttenwiesen mitgeteilt werden soll:
Die Darstellung des Überschwemmungsgebietes ist in Teilen unzutreffend, da sie auf veraltetem Kartenmaterial beruht.
Aus Sicht der Gemeinde Buttenwiesen sollen folgende Bereiche aus dem dargestellten Überschwemmungsgebiet herausgenommen werden:
Gemarkung Unterthürheim:
- Flurstück 968/0, Teilbereich am südlichen Rand
Gemarkung Buttenwiesen:
- Hochwasserpumpwerk bei der Stehlesmühle (Flurstück 701)
- gesamter Bereich der Supermärkte (Flurstücke 623/1, 618 und 632/3)
- gesamter Bereich zwischen Feuerwehrhaus Buttenwiesen (Flurstück 586) parallel zum Bahndamm in Richtung Süden bis einschließlich Flurstück 615
Gemarkung Pfaffenhofen:
- Bereich der Werkhallen der Fa. Bausch (Flurstück 139); dort ist ein Damm vorhanden, der das Eindringen von Hochwasser verhindert.
- Bereich des Regenüberlaufbeckens Pfaffenhofen (westlich Johan-Viktor-Bausch-Straße, Flurstücke 1654 und 1658)
- gesamter Bereich südlich der Kreisstraße DLG 23 (Umgehungsstraße); dieser Bereich kann wegen des vorhandenen Dammes nicht überschwemmt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.09.2018 11:17 Uhr