Rechtsverfahren zur Festsetzung des Überschwemmungsgebiets der Zusam und der Laugna durch das Landratsamt Dillingen a.d.Donau


Daten angezeigt aus Sitzung:  51. Sitzung des Gemeinderates, 24.09.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 51. Sitzung des Gemeinderates 24.09.2018 ö beschließend 3

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass dem Landratsamt Dillingen Folgendes als Stellungnahme der Gemeinde Buttenwiesen mitgeteilt werden soll:

Die Darstellung des Überschwemmungsgebietes ist in Teilen unzutreffend, da sie auf veraltetem Kartenmaterial beruht.
Aus Sicht der Gemeinde Buttenwiesen sollen folgende Bereiche aus dem dargestellten Überschwemmungsgebiet herausgenommen werden:

Gemarkung Unterthürheim: 
  • Flurstück 968/0, Teilbereich am südlichen Rand

Gemarkung Buttenwiesen: 
  • Hochwasserpumpwerk bei der Stehlesmühle (Flurstück 701)
  • gesamter Bereich der Supermärkte (Flurstücke 623/1, 618 und 632/3)
  • gesamter Bereich zwischen Feuerwehrhaus Buttenwiesen (Flurstück 586) parallel zum Bahndamm in Richtung Süden bis einschließlich Flurstück 615

Gemarkung Pfaffenhofen:
  • Bereich der Werkhallen der Fa. Bausch (Flurstück 139); dort ist ein Damm vorhanden, der das Eindringen von Hochwasser verhindert.
  • Bereich des Regenüberlaufbeckens Pfaffenhofen (westlich Johan-Viktor-Bausch-Straße, Flurstücke 1654 und 1658)
  • gesamter Bereich südlich der Kreisstraße DLG 23 (Umgehungsstraße); dieser Bereich kann wegen des vorhandenen Dammes nicht überschwemmt werden.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.09.2018 11:17 Uhr