Antrag der CSU Fraktion Dettelbach auf Einführung eines Förderprogramms zur Beseitigung von Leerständen von Ladenlokalen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 22.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Dettelbach) Sitzung des Stadtrates 22.06.2020 ö 7

Sachverhalt

Dieser Antrag war vom Stadtrat erstmalig in seiner Sitzung vom 17.02.2020 behandelt worden.
Da die Stadtratsmitglieder noch Konkretisierungen der Richtlinie für erforderlich hielten, wurde dieser TOP auf die nächste Sitzung des Stadtrats vertagt. Die Fraktionen waren gebeten worden, konkrete Änderungsvorschläge bis spätestens 09.03.2020 in der Stadtverwaltung einzureichen.

Generell anzumerken ist, dass es für dieses Förderprogramm aktuell keine Mittel vom Amt für Ländliche Entwicklung und der Städtebauförderung zur Mitfinanzierung gibt.
Auch enthält der städtische Haushalt hierfür keinen Ansatz.

Beschluss 1

Der Stadtrat beschließt die Einführung eines Förderprogramms zur Beseitigung und/oder Vorbeugung von Leerständen von Ladenlokalen und Geschäftsimmobilien in Dettelbach.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

 Der Stadtrat stellt hierfür ab dem Jahr 2021 einen jährlichen Ansatz in Höhe von 20.000 € zur Verfügung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Stadtrat beschließt die vorliegende Richtlinie zur Beseitigung und/oder Vorbeugung von Leerständen von Ladenlokalen und Geschäftsimmobilien in Dettelbach mit den bereits besprochenen Änderungen hinsichtlich der Berücksichtigung nur ortsüblicher Mieten und der Option, dass der Förderzeitraum von 12 Monaten nochmals um 12 Monate verlängert werden kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.10.2020 12:17 Uhr