Genehmigung einer Nebentätigkeit des ersten Bürgermeisters


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 22.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Dettelbach) Sitzung des Stadtrates 22.06.2020 ö 8

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Matthias Bielek beantragt mit Schreiben vom 25.05.2020 die Genehmigung einer Nebentätigkeit.
Diese umfasst die Moderation von Veranstaltungen, Erstellung von Podcasts und Live-Kommentare bei Sportveranstaltungen für TV Sender. Die Tätigkeiten werden ausschließlich außerhalb seiner Arbeitszeit stattfinden und im Durchschnitt acht Stunden pro Woche nicht überschreiten.

Zweiter Bürgermeister Herbert Holzapfel übernimmt die Sitzungsleitung.

Für die Übernahme von Nebentätigkeiten ist grundsätzlich eine vorherige Genehmigung des Dienstherrn (Stadt Dettelbach) erforderlich (Art. 30 KWBG, Art 81 Abs. 2 Satz1 BayBG).

Die Genehmigung gilt als allgemein erteilt, wenn alle Nebentätigkeiten außerhalb der Arbeitszeit ausgeübt werden, hierbei dienstliche Interessen nicht beeinträchtigt werden und die Vergütungen hierfür jährlich insgesamt den Betrag von 2.400 € nicht übersteigen. Da Letzteres bei Herrn Bielek nicht zutrifft, bedarf es der Genehmigung durch den Stadtrat.

Nach Art. 30 Abs. 1 Satz 2 KWBG i.v.m. Art 81 Abs. 3 Satz 5 BayBG ist die Nebentätigkeitsgenehmigung längstens auf die Dauer der laufenden Amtszeit zu befristen.

Beschluss

Der Stadtrat genehmigt Herrn ersten Bürgermeister Matthias Bielek die beantragte Genehmigung für eine Nebentätigkeit gemäß Art. 81 Abs. 2 BayBG. Die Genehmigung ist längstens auf die Dauer der laufenden Amtszeit (30.04.2026) befristet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 3

Datenstand vom 06.10.2020 12:17 Uhr