Durchführung der Vereinbarung über den Betrieb einer Kindertagesstätte in Bibergau mit dem Kindergartenverein – Haushaltsplan 2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 20.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Dettelbach) Sitzung des Stadtrates 20.07.2020 ö 5

Sachverhalt

Im Rahmen der Vereinbarung zur Betrieb einer Kindertagesstätte hat der Kindergartenverein Bibergau den Entwurf des Haushaltsplans 2020 für die Kindertagesstätte „Schwalbennest“ in Bibergau vorgelegt.

Der Haushaltsplan schließt mit einer Unterdeckung von 3.099 € ab. Die Personalkosten sind gegenüber dem Vorjahr um rd. 16.000 € (5,3%) gestiegen. Die Zahl der zu betreuenden Kinder steigt von durchschnittlich 42 auf 46 Kinder. Der Personalschlüssel liegt mit 9,33 Kinder unter dem vereinbarten Anstellungsschlüssel von 1: 10 Kindern. Die Elternbeiträge entsprechen nahezu den durchschnittlichen Beiträgen des Jahres 2020. Die Elternbeiträge sind gegenüber dem Vorjahr um 35.000 € (45%) höher veranschlagt.

Die Kooperationsvereinbarung sieht für Kindertagesstätten mit Kooperationsvertrag einen Mindestanstellungsschlüssel von 1:9 für Krippen und 1:11 für Gruppen vor. Die Vereinbarung sollte dieser Regelung angepasst werden.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt dem vorgelegten Haushaltsplan 2020 für die Kindertagesstätte Schwalbennest Bibergau zu.

Die Kooperationsvereinbarung wird hinsichtlich des Mindestanstellungsschlüssel wie folgt modifiziert:

Grundlage der zusätzlichen Förderung ist eine pädagogische Leistung des Trägers, die zwischen dem Anstellungsschlüssel von mindestens 1:9 für Krippen und 1:11 für Gruppen zu liegen hat. Für Einrichtungen, die aus der sogenannten Landkindergartenregelung finanziert werden (Art. 24 BayKiBiG), kann der Anstellungsschlüssel mit 25 fiktiven Kindern berechnet werden. Es wird von einem Anstellungsschlüssel im Jahresdurchschnitt ausgegangen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.10.2020 12:16 Uhr