Anpassung der Fährgebühren


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 20.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Dettelbach) Sitzung des Stadtrates 20.07.2020 ö 6

Sachverhalt

Die Fährgebühren wurden zuletzt zum 01.07.2014 angepasst. Zwischenzeitlich sind die Betriebskosten gestiegen. Das durchschnittliche Defizit der Jahre 2007 bis 2013 beträgt 83.000 €/Jahr.  Für die Jahre 2014 – 2018 beträgt das Defizit durchschnittlich 122.000 €/Jahr. Außerdem wird vorgeschlagen die Tarifstruktur zu vereinfachen. Es ist geplant, anstatt der verschiedenen Rabattkarten, eine Wertkarte mit einem einheitlichen Nachlass von 20 % einzuführen.

Folgende Änderungen beinhaltet die neue Tarifstruktur:

       Personen unter 14 Jahren fahren kostenfrei
       Pkw mit Anhänger werden dem LKW gleichgestellt
       Einheitliche Wertkarte

Beschluss

Die Fährgebühren werden zum 01.01.2021 wie folgt angepasst:

Personen ab 14 Jahren                                        1,00 €  je Fahrt
       
Motorrad oder Pkw incl. Fahrer                                2,00 €  je Fahrt
       
Pkw mit Anhänger incl. Fahrer                                3,50 €  je Fahrt
       
Lkw/Landmaschine bis 7,49 Tonnen incl. Fahren                3,50 €  je Fahrt
       
25 Euro Wertkarte (50 Feldern a. 50.- Cent)                20,00 € je Wertkarte


Befreiung bzw. Ermäßigung der Fährgebühren:

  • Kinder und Schüler aus dem Gemeindegebiet Dettelbach zu Fuß oder per Rad

    • Als Nachweis zählt ein Schüler- oder Personalausweis
  • Auszubildende aus dem Gemeindegebiet Dettelbach
    • Als Nachweis zählt ein Schülerausweis oder eine Bestätigung des Arbeitgebers

  • Die Beförderung von Kindergartenkindern (incl. einer Begleitperson) aus und in das Gemeindegebiet
Dettelbach zu Fuß, Rad oder PKW

    • Als Nachweis reicht die Bestätigung des Kindergartens

  • Schwerbehinderte Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis mit grün-orangen Flächenaufdruck

    • Als Nachweis reicht das persönliches Beiblatt mit aufgedruckter Wertmarke

  • Schwerbehinderte Menschen und die Begleitperson mit dem Merkzeichen „B“ im Schwerbehindertenausweis und dem Satz „Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen“ auf der Vorderseite

    • Als Nachweis zählt der Schwerbehindertenausweis

  • Mit der Ehrenamtskarte erhält der Inhaber eine Ermäßigung von 50 %

    • Als Nachweis zählt die Ehrenamtskarte

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.10.2020 12:16 Uhr