Anpassung der Fährgebühren
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 20.07.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Fährgebühren wurden zuletzt zum 01.07.2014 angepasst. Zwischenzeitlich sind die Betriebskosten gestiegen. Das durchschnittliche Defizit der Jahre 2007 bis 2013 beträgt 83.000 €/Jahr. Für die Jahre 2014 – 2018 beträgt das Defizit durchschnittlich 122.000 €/Jahr. Außerdem wird vorgeschlagen die Tarifstruktur zu vereinfachen. Es ist geplant, anstatt der verschiedenen Rabattkarten, eine Wertkarte mit einem einheitlichen Nachlass von 20 % einzuführen.
Folgende Änderungen beinhaltet die neue Tarifstruktur:
• Personen unter 14 Jahren fahren kostenfrei
• Pkw mit Anhänger werden dem LKW gleichgestellt
• Einheitliche Wertkarte
Beschluss
Die Fährgebühren werden zum 01.01.2021 wie folgt angepasst:
Personen ab 14 Jahren 1,00 € je Fahrt
Motorrad oder Pkw incl. Fahrer 2,00 € je Fahrt
Pkw mit Anhänger incl. Fahrer 3,50 € je Fahrt
Lkw/Landmaschine bis 7,49 Tonnen incl. Fahren 3,50 € je Fahrt
25 Euro Wertkarte (50 Feldern a. 50.- Cent) 20,00 € je Wertkarte
Befreiung bzw. Ermäßigung der Fährgebühren:
- Kinder und Schüler aus dem Gemeindegebiet Dettelbach zu Fuß oder per Rad
- Als Nachweis zählt ein Schüler- oder Personalausweis
- Auszubildende aus dem Gemeindegebiet Dettelbach
- Als Nachweis zählt ein Schülerausweis oder eine Bestätigung des Arbeitgebers
- Die Beförderung von Kindergartenkindern (incl. einer Begleitperson) aus und in das Gemeindegebiet
Dettelbach zu Fuß, Rad oder PKW
- Als Nachweis reicht die Bestätigung des Kindergartens
- Schwerbehinderte Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis mit grün-orangen Flächenaufdruck
- Als Nachweis reicht das persönliches Beiblatt mit aufgedruckter Wertmarke
- Schwerbehinderte Menschen und die Begleitperson mit dem Merkzeichen „B“ im Schwerbehindertenausweis und dem Satz „Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen“ auf der Vorderseite
- Als Nachweis zählt der Schwerbehindertenausweis
- Mit der Ehrenamtskarte erhält der Inhaber eine Ermäßigung von 50 %
- Als Nachweis zählt die Ehrenamtskarte
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 06.10.2020 12:16 Uhr