Entlastung der Verwaltung für das Haushaltsjahr 2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 20.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Dettelbach) Sitzung des Stadtrates 20.07.2020 ö 8

Sachverhalt

Nach Feststellung der Jahresrechnung beschließt der Stadtrat über die Entlastung der Verwaltung. Entlastung bedeutet, dass sich der Stadtrat mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im betreffenden Haushalts jahr einverstanden erklärt. Er billigt damit die Ergebnisse und verzichtet auf haushaltsrechtliche Einwendungen. Ein Verzicht auf Schadenersatzansprüche ist mit der Erteilung der Entlastung aber nicht verbunden. Verweigert der Stadtrat die Entlastung, hat er die dafür maßgeblichen Gründe anzugeben.

Beschluss

Für die Jahresrechnung bzw. dem Jahresabschluss des Jahres 2018 der Stadt Dettelbach wird nach den Bestimmungen des Art. 102 Abs. 3 GO, die Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.10.2020 12:16 Uhr