1. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung BGS/EWS vom 06.12.2018
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 21.09.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Stadtrat hatte sich beim Erlass der neuen Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung
Ende 2018 zum Ziel gesetzt, baldmöglichst die gesplittete Abwassergebühr einzuführen.
Nachdem die gebührenrelevanten Daten ermittelt wurden, ergibt
die Berechnung eine Niederschlagswassergebühr von 0,28 €/m² (reduzierte Grundstücksfläche = bebaute und befestige Fläche) pro Jahr.
Die Schmutzwassergebühr würde sich im Gegenzug zum 01.01.2021 von 3,55 €/m² auf 2,91 €/m² reduzieren.
In der Gebührensatzung ist ein neuer § 10 a Niederschlagswassergebühr aufzunehmen. Zudem löst die Einführung der Niederschlagswassergebühr Ergänzungen bzw. Änderungen in § 9 und § 10 der bisherigen BGS/EWS aus.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt den vorliegenden Entwurf der 1. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung vom 06.12.2018 als Satzung.
Der Entwurf der Satzung, der der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt wird, ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 06.10.2020 12:12 Uhr