Stadt Kitzingen - 43. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan und 1. Änderung u. Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 71 "Am Wilhelmsbühl"; Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Agrarausschuss, 25.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Agrarausschuss (Stadt Dettelbach) Sitzung des Bau- und Agrarausschuss 25.06.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Kitzingen hat in seiner Sitzung am 25.07.2019 beschlossen, den Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan gem. § 8 Abs. 3 S. 1 BauGB zu ändern (43. Änderung) und parallel dazu die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplan Nr. 71 „Am Wilhelmsbühl“ aufzustellen.

Der Stadtrat der Stadt Kitzingen hat am 28.04.2020 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 071 „Am Wilhelmsbühl“ in der Fassung vom 19.03.2020 gebilligt und beschlossen diesen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Stadt Dettelbach wurde deshalb als benachbarte Gemeinde am Verfahren beteiligt.

Anlass der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 71 „Am Wilhelmsbühl“ ist die Absicht der Stadt Kitzingen, der Nachfrage nach Baugrundstücken für Einzel- und Doppelhäuser nachzukommen.
Die vom Bayerischen Landesamt für Statistik veröffentlichte Bevölkerungsprognose für die Stadt Kitzingen erwartet eine stabile Bevölkerungsentwicklung. Damit verbunden ist eine erhöhte Nachfrage nach Wohngrundstücken.
Mit der 43. Flächennutzungsplanänderung wird im Änderungsbereich der bisher als Fläche für die Landwirtschaft dargestellte Bereich als Wohnbaufläche bzw. Allgemeines Wohngebiet in Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 2 Nr. 3 BauNVO dargestellt. Darüber hinaus erfolgt im Zuge der Änderung eine Anpassung des Flächennutzungsplanes an die vorhandene Bebauung im Bereich am Wilhelmsbühl, sodass gemischte Bauflächen (Mischgebiete) entsprechend des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Am Wilhelmsbühl“ (Fassung vom 16.09.1997) als Wohnbauflächen (Allgemeine Wohngebiete) dargestellt werden. Die tatsächliche Größe des erweiterten Bebauungsplans beläuft sich auf ca. 1,62 ha.

Die kompletten ausliegenden Unterlagen wurden den Ausschussmitgliedern vorab zur Verfügung gestellt.

Belange der Stadt Dettelbach werden durch die Änderung des Flächennutzungsplans und durch die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans nicht berührt.

Beschluss

Belange der Stadt Dettelbach werden durch die Änderung des Flächennutzungsplans und durch die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans nicht berührt. Der Ausschuss beschließt daher, keine Einwendungen zu erheben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.10.2020 12:21 Uhr