Höchstspannungsleitung Grafenrheinfeld - Kupferzell - Großgartach (Vorhaben Nr. 20), Abschnitt 1 (Grafenrheinfeld -Rittershausen)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Agrarausschuss, 25.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Agrarausschuss (Stadt Dettelbach) Sitzung des Bau- und Agrarausschuss 25.06.2020 ö 5

Sachverhalt

Die TenneT TSO GmbH plant, die Übertragungsfähigkeit des bestehenden Höchstspannungsnetzes zwischen Bayern und Baden-Württemberg zu erhöhen. Hierzu soll die bestehende 380-kV- Freileitung vom Punkt Rittershausen (Gemeinde Gaukönigshofen) zum Umspannwerk Grafenrheinfeld (Gemeinde Grafenrheinfeld) um ein weiteres 380-kV-Drehstromsystem verstärkt werden.

Der zusätzliche Stromkreis soll als Zubeseilung auf einer Strecke von etwa 50 km ausgeführt werden. Die Bestandsleitung ist derzeit mit zwei Stromkreisen auf zwei Traversenebenen belegt und soll um einen dritten Stromkreis erweitert werden. Für die Installation eines dritten Stromkreises muss in Leitungsrichtung links eine dritte Traverse installiert und daraufhin der Seilzug durchgeführt werden.

Das Gebiet der Stadt Dettelbach ist im Bereich westlich von Euerfeld von dieser Leitung berührt. Der Leitungsverlauf ist von landwirtschaftlichen Flächen mit vereinzelten, kleinen Gehölzbeständen, u. a. entlang von Straßen, Feld- und Wirtschaftswegen, geprägt. Im Gebiet der Stadt Dettelbach werden durch die Leitung oder ihren erforderlichen Schutzstreifen keine bestehenden oder geplanten Baugebiete, Flächen für den Gemeinbedarf, Flächen für Sport- und Spielanlagen, Grünflächen oder Flächen für Wald berührt.

Der Gesetzgeber hat im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG), Art. 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2543), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 13.05.2019 (BGBl. I S. 706, 722), die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und den vordringlichen Bedarf für das vorliegende Vorhaben Nr. 20 „Höchstspannungsleitung Grafenrheinfeld – Kupferzell – Großgartach, Drehstrom“ bestätigt. Zur Wirksamkeit, Erforderlichkeit und Bewertung wird folgendes ausgeführt (BNetzA 2019d):
„Die Maßnahme erweist sich in allen Szenarien als wirksam und erforderlich. Sie hat eine ausreichende Auslastung und trägt signifikant zur Entlastung des Wechselstromnetzes und zur Einsparung von Engpassmanagement bei.“

Beschluss

Der Bau- und Agrarausschuss beschließt, keine Einwendungen im Rahmen der Antragskonferenz zum Planfeststellungsverfahren Höchstspannungsleitung Grafenrheinfeld - Kupferzell - Großgartach geltend zu machen, sofern die bestehenden Masten nicht erhöht werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.10.2020 12:21 Uhr