Stadt Kitzingen - 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 086 "Von-Deuster-Park" im Regelverfahren - Frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Agrarausschuss, 30.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Agrarausschuss (Stadt Dettelbach) Sitzung des Bau- und Agrarausschuss 30.07.2020 ö 4

Sachverhalt

Der Verwaltungs- und Bauausschuss der Stadt Kitzingen hat in seiner Sitzung am 09.07.2020 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 086 „Von-Deuster-Park“ in Kitzingen als Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan im Regelverfahren durchzuführen.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans liegt vom 27.07.2020 bis 28.08.2020 öffentlich aus – gleichzeitig wird die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Die Stadt Dettelbach ist als benachbarte Gemeinde am Verfahren beteiligt worden.

Anlass für die Änderung des Bebauungsplans ist der Beschluss der bayerischen Staatsregierung, im Zuge der Heimatstrategie verschiedene Behörden zu verlagern, darunter auch das Staatsarchiv von der Stadt Würzburg in die Stadt Kitzingen. Für den Entwurf eines neuen Magazin- und Verwaltungsgebäudes hat der Freistaat Bayern einen Realisierungswettbewerb ausgelobt mit den Zielsetzungen eines funktionalen und optisch ansprechenden, aber auch wirtschaftlichen Entwurfs, welcher den Vorgaben des Raum- und Funktionsprogramms entspricht und das Gebäude sensibel in die vorhandene Umgebung eingliedert. Mit der Änderung des Bebauungsplans beabsichtigt die Stadt Kitzingen, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung des Wettbewerbsergebnisses zu schaffen.
Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 086 „Von Deuster Park“ schafft die Grundlage zur Umsetzung des Wettbewerbsergebnisses und sichert die städtebauliche und grünordnerische Entwicklung am nördlichen Innenstadtbereich Kitzingens.

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 2,4 Hektar und liegt ca. 400 Meter nördlich des historischen Stadt kerns.

Beschluss

Es sind keine Belange der Stadt Dettelbach betroffen. Der Ausschuss beschließt daher, keine Einwendungen zu erheben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.10.2020 12:19 Uhr