Durchführung der Vereinbarung über den Betrieb einer Kindertagesstätte in Euerfeld mit der Geschw.Scheller`sche Stiftung e.V. – Haushaltsplan 2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt-, Personal- und Finanzausschusses, 08.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Personal und Finanzausschuss (Stadt Dettelbach) Sitzung des Haupt-, Personal- und Finanzausschusses 08.06.2020 ö 1

Sachverhalt

Im Rahmen der Vereinbarung zur Betrieb einer Kindertagesstätte hat die Geschw. Scheller`sche Stiftung e.V. den Entwurf des Haushaltsplans 2020 für die Kindertagesstätte „Wichtelland“ in Euerfeld vorgelegt.
Der Haushaltsplan schließt mit einer Unterdeckung von 14.855,00 € ab. Die Personalkosten sind gegenüber dem Vorjahr um rd. 31.000 € gestiegen. Die Zahl der zu betreuenden Kinder sinkt von durchschnittlich 21 auf 19 Kinder. Der Personalschlüssel liegt mit 8,22 Kinder unter dem  vereinbarten Anstellungsschlüssel von 1: 10 Kindern. Rücklagen sind in Höhe von rd. 30.000 € aus dem Vereinsvermögen vorhanden. Die Elternbeiträge entsprechen nicht den durchschnittlichen Beiträgen des Jahres 2020. Die Elternbeiträge wurden bereits zum 01.01.2020 angepasst. Eine weitere Anpassung ist für das kommende Kindergartenjahr geplant.
Das Betriebskostendefizit 2019 beträgt 10.208,02 € und wird entsprechend der Vereinbarung von der Stadt ausgeglichen.
Die Kooperationsvereinbarung  sieht für den Kindergarten Mainsondheim einen Mindestanstellungs-schlüssel von 1:9 für Krippen und 1:11 für Gruppen vor. Die Vereinbarung sollte dieser Regelung angepasst werden.
Herr Mayer erklärt das System der Kindergartenfinazierung und den Defizitausgleich durch die Stadt Dettelbach. Er steht dem Ausschuss für Fragen zur Verfügung.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt dem vorgelegten Haushaltsplan 2020 für die Kindertagesstätte Wichtelland Euerfeld zu. Der Personalschlüssel ist spätestens ab 01.09.2020 entsprechend der Vereinbarung anzupassen. Die Elternbeiträge sollen zum 01.09.2020 auf das durchschnittliche Niveau 2020 der KiTas im Gemeindegebiet angeglichen werden.

Die Kooperartionsvereinbarung wird hinsichtlich des Mindestanstellungsschlüssel wie folgt modifiziert:

Grundlage der zusätzlichen Förderung ist eine pädagogische Leistung des Trägers, die zwischen dem Anstellungsschlüssel von mindestens 1:9 für Krippen und 1:11 für Gruppen  zu liegen hat. Für Einrichtungen, die aus der sogenannten Landkindergartenregelung finanziert werden (Art. 24 BayKiBiG), kann der Anstellungsschlüssel mit 25 fiktiven Kindern berechnet werden. Es wird von einem Anstellungsschlüssel im Jahresdurchschnitt ausgegangen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.06.2020 12:35 Uhr