Senkung des Mehrwertsteuersatzes zum 01.07.2020 - Anpassung der Gebühren und Entgelte


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt-, Personal- und Finanzausschusses, 08.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Personal und Finanzausschuss (Stadt Dettelbach) Sitzung des Haupt-, Personal- und Finanzausschusses 08.06.2020 ö 3

Sachverhalt

Der Mehrwertsteuersatz wird voraussichtlich befristet vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 von 19% auf 16% und von 7% auf 5% gesenkt. Die befristete Senkung der Mehrwertsteuer hat auch große Auswirkungen auf die Rechnungsstellung der Stadt. Mehrwertsteuer ist auf Leistungen der Stadt im Bereich Tourismus, Fährbetrieb, Maintalhalle und Stadtwerke einzuheben.
Eine Zwischenablesung der Strom- und Wasserzähler ist auf Grund des hohen Aufwandes und den damit verbundenen Kosten nicht geplant. Es soll stattdessen eine Hochrechnung des Verbrauches zum 30.06.  auf Basis des Vorjahresverbrauchers erfolgen.

Beschluss

Die Mehrwertsteuersenkung wird bei Gebühren und Entgelten für den Fährbetrieb, Wohnmobilstellplatz, Maintalhalle und Tourismus nicht an den Verbraucher weitergeben.

Die Wassergebühren und Stromentgelte werden zum 30.06.  mit dem bisherigen Steuersatz hochgerechnet. Ab 01.07. wird der verminderte Steuersatz berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.06.2020 12:35 Uhr