Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 07.02.2023
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt folgende:
2. Änderungssatzung
zur Satzung über die Erhebung von Gebühren
für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Dietramszell
(Friedhofsgebührensatzung)
Die Gemeinde Dietramszell erlässt aufgrund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04. April 1993 (GVBl S. 264, BayRS 2024-1-I) zuletzt geändert durch Art 1 ÄndG vom 11.03.2014 (GVBl S. 70) folgende Änderungssatzung:
§ 1
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Dietramszell (Friedhofsgebührensatzung) vom 14.07.2020 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 26.11.2020 wird wie folgt geändert:
§ 4 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
§ 4 Grabnutzungsgebühren
(2) Die Grabnutzungsgebühr für den Bestattungswald beträgt für
und Kindern bis 10 Jahre kostenfrei
- einen Einzelgrabplatz Basis (Kategorie 1) 550 €
einen Einzelgrabplatz an einem Gemeinschaftsbaum/-findling
Kategorie 2 850 €
Kategorie 3 1.150 €
Kategorie 4 1.400 €
Kategorie 5 1.550 €
Kategorie 6 1.700 €
Kategorie 7 1.950 €
Kategorie 8 2.500 €
Kategorie 1 3.900 €
Kategorie 2 5.000 €
Kategorie 3 6.000 €
Kategorie 4 7.000 €
Kategorie 5 7.500 €
Kategorie 6 8.000 €
Kategorie 7 9.500 €
Kategorie 8 12.000 €
Kategorie 9 15.000 €
Eine Verlängerung des Grabnutzungsrechtes für einen Einzelgrabplatz an einem Gemeinschaftsbaum/-findling der Kategorie 1-7 2-8 ist für weitere 25 Jahre (max. bis zum 31.12.2099) gegen Zahlung der entsprechenden Gebühr möglich. Sollen mehr als 12 Urnen an einem Familienbaum/-findling beigesetzt werden, so besteht die Möglichkeit, weitere Nutzungsrechte für Grabplätze gemäß § 15 Abs. 2 der Friedhofs- und Bestattungssatzung zu erwerben. Die Gebühr pro nachträglichem Nutzungsplatz richtet sich dann nach der analogen Kategorie eines Einzelgrabplatzes. Bei Familienbäumen/-findlingen beträgt die Gebühr pro nachträglichem Nutzungsplatz 2.500 €.
Anlage 1 erhält folgende Fassung:
Anlage 1
Gebührenverzeichnis
Friedhof
Beschreibung der Leistung
|
Einheit
(Stück, Std., Mann…)
|
Preis
(inkl. MwSt.)
|
1. Durchführung der Bestattung
|
1.1 Transport des Sarges zum Grab und Absenken des Sarges in das Grab:
- Sarg-/Kreuzträger in einheitlicher Kleidung, pro Person
|
je Träger
|
90,00 €
|
1.2 Transport der Urne zum Grab und Absenken der Urne in das Grab:
- Urnen-/Kreuzträger in einheitlicher Kleidung, pro Person
|
je Träger
|
90,00 €
|
2. Öffnen und Schließen von Gräbern
|
2.1 Öffnen und Schließen eines Erdgrabes (für Normallegung)
- Ausheben des Grabes per Hand oder soweit möglich mit einem Friedhofsbagger
- Fachgerechter Grabverbau nach VSG 4.7
- Randsicherung durch Auslegung von trittsicheren Bohlen nach VSG 4.7
- Auslegen der Versenkseile und Querhölzer
- Zwischenlagerung des Grabaushubs im Erdcontainer
- Aufstellen von Erdkisten und Einwurfsschaufeln, Weihwasserkesseln (wie ortsüblich)
- Verfüllen und Schließen des Grabes per Hand oder soweit möglich mit einem Friedhofsbagger
- Anlage eines vorläufigen Grabhügels
- Deponieren von überschüssigem Grabaushub an dem vorgesehenen Platz des Friedhofsgeländes
|
Hand
Bagger
|
845,00 €
638,00 €
|
2.2 Zuschlag zur Pos. 2.1 für Tieferlegung
|
Stück
|
150,00 €
|
2.3 Öffnen und Schließen eines Urnenerdgrabes:
- Ausheben des Grabes
- Aufstellung von Erdkisten und Einwurfschaufeln, Weihwasserkesseln (wie ortsüblich)
- Verfüllen und Schließen des Grabes
- Anlage eines vorläufigen Grabhügels
- Deponieren von überschüssigem Grabaushub an dem vorgesehenen Platz des Friedhofsgeländes
|
Stück
|
198,00 €
|
2.4.1 Zuschlag zur Pos. 2.1 bis 2.3 für Grabmacherarbeiten an einem Samstag
|
Stück
|
250,00 €
|
2.4.2 Zuschlag zur Pos. 2.1 bis 2.3 für Grabmacherarbeiten außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit pro
Person und Stunde
|
Stück
|
50,00 €
|
3. Exhumierungen und Umbettungen
|
3.1 Exhumierung eines Verstorbenen aus einem Erdgrab, zzgl. zu den Pos. 2.1 – 2.2:
- Freilegung und Ausgrabung des Sarges
- Desinfektion der Arbeitskleidung und der Arbeitsgeräte
- Wiederbeisetzung
|
Stück
|
900,00 €
|
3.2 Umbettung eines Verstorbenen oder der sterblichen Überreste aus einem Erdgrab, zzgl. zu den Pos. 2.1 – 2.2:
- Freilegung und Ausgrabung des Sarges
- Umbettung des Verstorbenen in einen neuen Sarg bzw. die sterblichen Überreste in eine Gebeinskiste
|
mit Sarg
mit Gebeineschrein
|
1.500,00 €
1.100,00 €
|
3.3 Umbettung einer Urne aus einem Erdgrab, zzgl. zu der Pos. 2.3
- Freilegung, Ausgrabung und Säuberung der Urne
|
Stück
|
200,00 €
|
- Freiräumung eines Urnenerdgrabes nach Ablauf der Ruhefrist (sofern eine nicht verrottbare Urne
verwendet wurde), zzgl. zur Pos. 2.3:
- Freilegung und Ausgrabung der Urne
- Öffnen der Aschekapsel
- Öffnen und Schließen des Aschensammelgrabes
- Beisetzung der Asche im Aschensammelgrab
- Fachgerechte Entsorgung der Aschenkapsel und der Urne
|
Stück
|
245,00 €
|
3.5 Genehmigung einer Umbettung
|
Stück
|
40,00 €
|
Bestattungswald
Beschreibung der Leistung
|
Einheit
(Stück, Std., Mann…)
|
Preis
(inkl. MwSt.)
|
1. Durchführung der Bestattung
- Begleitung der Bestattung
- Öffnen und Schließen des Grabes
- Gravur des Namensschildes
|
Stück
|
Montag-Freitag:
370,00 €
440,00 €
Samstag:
490,00 €
660,00 €
|
2. Umbettung einer Urne
|
Stück
|
370,00 €
470,00 €
|
3. Genehmigung einer Umbettung
|
Stück
|
40,00 €
|
§ 2
Diese Änderungssatzung tritt am 01.04.2023 in Kraft.
Dietramszell, den
(Siegel)
Josef Hauser
Erster Bürgermeister
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.05.2023 15:30 Uhr