2. Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) vom 12.02.2019 der Abwasseranlage Ascholding, Bairawies, Hechenberg und Einöd


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 07.02.2023 ö beschließend 10

Sachverhalt Gemeindeblatt

Der Gemeinderat beschließt die 2. Satzung der Gemeinde Dietramszell zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) vom 12.02.2019 für das Gebiet der Gemeindeteile Ascholding, Bairawies, Einöd, Hechenberg aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Absatz 1 Nr. 1 und 2, Absatz 2 und Absatz 3 der Gemeindeordnung (GO) wie folgt:

§ 6 Beitragssatz : Der Beitrag beträgt pro m² Geschossfläche 23,30 €.

§ 10 Einleitungsgebühr: Die Gebühr beträgt 2,45 € pro/m³ Abwasser

Diese Satzung tritt zum 01.04.2023 in Kraft.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt folgende Satzung: 

2. Satzung der Gemeinde Dietramszell

Zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
(BGS/EWS) vom 12.02.2019

Für das Gebiet der Gemeindeteile Ascholding, Bairawies, Einöd, Hechenberg

aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Absatz 1 Nr. 1 und 2, Absatz 2 und Absatz 3 der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Dietramszell folgende Satzung:

§ 1

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Dietramszell (BGS/EWS) vom 12.02.2019 wird wie folgt geändert:

§ 6 und § 10 Abs. 1 Satz 2 erhalten folgende Fassung:

§6 Beitragssatz

Der Beitrag beträgt pro m² Geschossfläche 23,30 €.

§ 10 Einleitungsgebühr

Die Gebühr beträgt 2,45 € pro/m³ Abwasser



§2

Diese Satzung tritt zum 01.04.2023 in Kraft.

Gemeinde Dietramszell


Josef Hauser
1. Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Datenstand vom 31.05.2023 15:30 Uhr